Aktuelles
FFH-RL im BNatSchG umgesetzt und er besitzt zur Regelung des Bereichs „Artenschutz“ auch gemäß Art. 72 Abs. 3 S. 1 GG eine abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz. Das Jagdrecht findet daher mit Blick [...] ihr folgt, dass über die zahlreichen geschriebenen Garantenstellungen zu Gunsten von Tieren auch diverse ungeschriebene wie etwa die Ingerenz anzuerkennen sind und der Schutzbereich der unterlassenen Hil [...] zulassen. Tötungen geschützter Arten müssen der FFH-RL gemäß geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen, wobei – wie der EuGH in ständiger Rechtsprechung hervorhebt – die Beweislast hierfür die mitgl