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zuletzt war es daher der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst, der allen drei Staatsgewalten mit der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG eigens eine hoheitliche Schutzpflicht gegenüber Tieren auferlegt [...] Problemlage bewusst und verlangt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit trotz dessen, dass die Mitgliedstaaten bzw. ihre Behörden alles unternehmen, um zu verhindern, dass sich ergriffene Maßnahmen unter [...] streng geschützten Arten die Einführung eines strikten Besitzverbots im nationalen Recht der Mitgliedstaaten und lässt Ausnahmen nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 16 FFH-RL zu. Der Bund hat die