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Fischer-Lescano, Prof. Dr. Alfred Rinken, PräsOLG Karen Buse, PräsStGH u PräsOVG Ilsemarie Meyer, Staatsrat Prof. Matthias Stauch, Christian Weber, Präsident der Bremischen Bürgerschaft
Bereich: FB6
Den Festvortrag hielt Staatsrat Henning Lühr zum Thema „Digitalisierung in der Verwaltung“. Das anschließende Get-Together der Absolvent_innen und deren Familien mit den Lehrenden und Gästen des Fachbereichs
Christoph U. Schmid koordinierten TENLAW-Projekt wurden von 2012 bis 2016 die Mietrechte aller EU-Mitgliedstaaten untersucht (vgl. www.tenlaw.uni-bremen.de). Dabei ging es auch um die Frage, wie das Mietrecht
Fachbereich 6 hat allgemeine Hinweise zu den Prüfungen im Studium der Rechtswissenschaften (1. Staatsexamen) beschlossen. Diese Informationen beziehen sich auf die Anmeldung zu sowie den Rücktritt von P [...] diese Hinweise zur Kenntnis und beachten Sie, dass ältere Informationen überholt sein können! Staatsexamen Hochschullehrer*innen Sönke Gerhold Sebastian Kolbe Angie Schneider Vertretung: Pia Lange Wiss
stellt die Europäische Kommission Stipendien für das Studium an Hochschulen in insgesamt 33 Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern im Rahmen des Programms ERASMUS+ zur Verfügung. Die Stipendien haben
Nach einem Grußwort vom Staatsrat bei der Senatorin für Justiz und Verfassung Herrn Bernd Tschöpe und einer Festansprache durch den Prodekan des Fachbereichs Prof. Claudio Franzius wurden die Promotio
Studium Studieren mit Beeinträchtigungen Auslandsstudium Mediation Studiendekan Studiengänge Staatsexamen (einschließlich UNIREP) Transnational Law (Master) Komplementärfach Recht ( Bachelor )
al Law (Master) Weiterführende Studiengänge Nach erfolgreich bestandener erster juristischer Staatsprüfung kann als Zusatzqualifikation ein LL.M.-Aufbaustudium absolviert werden. Hier gibt es an deutschen
zuletzt war es daher der verfassungsändernde Gesetzgeber selbst, der allen drei Staatsgewalten mit der Staatszielbestimmung des Art. 20a GG eigens eine hoheitliche Schutzpflicht gegenüber Tieren auferlegt [...] Problemlage bewusst und verlangt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit trotz dessen, dass die Mitgliedstaaten bzw. ihre Behörden alles unternehmen, um zu verhindern, dass sich ergriffene Maßnahmen unter [...] streng geschützten Arten die Einführung eines strikten Besitzverbots im nationalen Recht der Mitgliedstaaten und lässt Ausnahmen nur unter den engen Voraussetzungen des Art. 16 FFH-RL zu. Der Bund hat die
ne Dissertationen Hannah Wiechmann, Die Direktzahlung des Sozialstaats im Mietverhältnis Hannah Wiechmann, Die Direktzahlung des Sozialstaats im Mietverhältnis Malte von Schassen, Transparenz und Arbeitsrecht