Stipendienprogramm des Landes Bremen

Förderprogramm zur Unterstützung ausländischer geflüchteter und gefährdeter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Ausschreibung  

Während in Deutschland die Wissenschaftsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert wird, ist dies in vielen anderen Ländern nicht der Fall. Das Land Bremen und die Universität Bremen sehen diese gesellschaftliche Entwicklung mit Sorge und setzen sich ein für mehr Wissenschaftsfreiheit weltweit.

Die Senatorin für Wissenschaft, Häfen und Justiz (damals für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz) des Landes Bremen unterstützt daher Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, deren wissenschaftliche Arbeit im Heimatland aufgrund von Verfolgung und Bedrohung gefährdet ist, durch ein Stipendium, damit sie ihre Forschungsarbeit an der Universität Bremen fortsetzen können.

Folgende Förderungen werden ausgeschrieben:

  1. Promovierende: zwei Abschlussstipendien für die Dauer von jeweils einem Jahr (einmalige Verlängerung um 6 Monate möglich); monatliche Fördersumme 1.500 € zzgl. Familienzuschlag
  2. Postdocs: zwei Stipendien für die Dauer von jeweils einem Jahr (einmalige Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich); monatliche Fördersumme 2.000 € zzgl. Familienzuschlag.

Zu den förderfähigen Zielgruppen gehören:

  1. Promovierende in der Abschlussphase der Promotionsphase, die nachvollziehbar darlegen, dass sie diese während der beantragten Förderung beenden werden,
  2. Postdoktorandinnen und –doktoranden mit abgeschlossener Promotion.

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen, die aus ihrem Heimatland aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen, politischer oder religiös motivierter Verfolgung fliehen mussten oder sich noch in ihrem Heimatland befinden, jedoch aus einem der genannten Gründe ihre wissenschaftliche Arbeit nicht fortsetzen können. Der Zeitpunkt einer Flucht darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Personen, die aufgrund einer doppelten Staatsbürgerschaft Zugang zu einem sicheren Aufenthaltsland haben sowie deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.

Bewerbungsunterlagen und -verfahren

Aktuell gibt es keine offene Ausschreibungsrunde. Im Falle einer Ausschreibung sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Betreuungszusage einer/eines Mentor:in der Universität Bremen, die/der die fachliche Einbettung in die Arbeitsgruppe darlegt, die sich im Anschluss an die Förderung ergebenden Perspektiven hinsichtlich der Integration in den (wissenschaftlichen) Arbeitsmarkt aufzeigt sowie einen Arbeitsplatz im jeweiligen Fachbereich zusichert;
  • Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation, Lebenslauf, Zeugnisse und eine Liste bisheriger Veröffentlichungen;
  • Nachweis des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten) zuzügl. eines den Zeitraum der Förderung umfassenden Zeitplans;
  • Nachweis der persönlichen Gefährdung,
    • entweder nachgewiesen durch einen aufenthaltsrechtlichen Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht,
    • oder bestätigt durch einen glaubwürdigen, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsstellung ausgestellten Gefährdungsnachweis von dritter Stelle, z.B. Scholars at Risk (SAR)
  • Nachweis von Sprachkenntnissen, die in Absprache mit dem/der aufnehmenden Hochschullehrer/in für die erfolgreiche Durchführung des Forschungsvorhabens erforderlich sind. 

** Ohne Mentor:in ist eine Förderung nicht möglich!

 

Antrag

Aktuell gibt es keine offene Ausschreibungsrunde.

Kontakt

Universität Bremen

Franziska Treviranus
franziska.treviranusprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Heike Liermann
heike.liermannprotect me ?!swh.bremenprotect me ?!.de