Das Studienprogramm vereinigt die Kompetenzen von vier in Hinblick auf komplexe Entscheidungen einschlägigen Fächern.
Im ersten Semester geht es neben dem Modul M1, einer Einführung in die verhaltenswissenschaftlichen Grundlagen des Entscheidens“ (zwei Seminar mit jeweils 2 SWS), vor allem darum, die Grundlagen in jenen drei Fächern zu legen, die man bislang nicht studiert hat.
Dazu wählt man im interdisziplinären Kernbereich (M2 „Normativ-ethische Perspektive“; M3 „Rechtswissenschaftliche Perspektive“) geeignete Veranstaltungen aus.
Inhalte sind
im Modul M2:
- grundlegende Begriffe und Fragestellungen der Metaethik, der Theoretischen Ethik und der Angewandten Ethik sowie der Politischen Philosophie und der Rechtsphilosophie; Argumentationstheorie und philosophisches Argumentieren
- Grundbegriffe der öffentlichen Finanzwirtschaft, ökonomische Rechtfertigung staatlicher Aktivitäten, wirtschaftspolitische Aspekte öffentlicher Entscheidungen, grundlegende Begriffe und Fragestellungen der betriebswirtschaftlichen Entscheidungstheorie
im Modul M3:
- Grundbegriffe der Politischen Theorie, systematische Grundprobleme kollektiv verbindlichen Entscheidens, politische Entscheidungen in Mehrebenensystemen, Grundkenntnisse der Theorien internationaler Beziehungen
- grundlegende Begriffe und Methoden der Rechtswissenschaft, d. h. Interpretation von Rechtsnormen, Genese von Rechtsnormen, Differenzierung der Rechtsmaterien, Normenhierarchien, institutionelle Gegebenheiten, Rechtskritik
Im zweiten Semester geht es darum, im interdisziplinären Kernbereich das fachspezifische Wissen mit dem Fokus auf komplexe Entscheidungsprobleme und -prozesse gezielt zu vertiefen (in M5 „Ökonomische und politische Rahmenbedingungen öffentlicher Entscheidungen“ sowie M6 „Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen öffentlicher Entscheidungen“). Zugleich findet eine Vertiefung in Entscheidungstheorie und Entscheidungstraining statt (Modul M4), in denen ebenfalls theoretisches Wissen mit Übungen verbunden wird.
Im Einzelnen werden im zweiten Semester z.B. Inhalte bzgl. folgender Themen vermittelt:
Vertiefung ökonomischer und politikwissenschaftlicher Fragestellungen, z. B. Theorie des fiskalischen Föderalismus, Theorie der öffentlichen Verschuldung, Theorie der Besteuerung, Vertiefung der Kenntnisse über öffentliche Institutionen sowie Reformprozesse der öffentlichen Hand, vertiefte Kenntnisse zu Verwaltungsprozessen und zum Entscheiden in Gremien, Theorien deliberativer Demokratie, Governance-Theorien, Mikropolitik, Theorien zu Entscheidungsprozessen im internationalen System
Vertiefung ethischer, rechtsphilosophischer und sozialphilosophischer Fragestellungen sowie Fragen der Politischen Philosophie, z. B. Theorien der Gerechtigkeit, Eigentumstheorien, Demokratietheorien, Schuld und Strafe, Ethik der Globalisierung; moralische Kontroversen wie etwa der moralische Status des Embryos, Sterbehilfe & Patientenverfügung, Rationierung im Gesundheitswesen; Vertiefung der Kenntnisse über formelle Anforderungen und materielle Bindungen für Rechtssetzungsakte, insbes. Positivität des Rechts; Prinzipien der Kompetenzordnung; Genese und Interpretation von Rechtsnormen in Mehrebenen-Systemen; Deregulierungsdebatte; Bedeutung der Grund- und Menschenrechte; Wirksamkeit rechtlicher Regelung; Ungewissheit, Evaluation und experimentelle Gesetzgebung.
Im dritten Semester werden sozialwissenschaftliche Methoden im Hinblick auf die Masterarbeit vertieft (M7). In zwei interdisziplinären Projekten (M8) wird die (interdisziplinäre) Konfrontation mit komplexen Entscheidungsproblemen geprobt, bei denen das erworbene Wissen zur Anwendung kommen soll. Dieses Wissen umfasst sowohl bestimmte Methoden der Analyse von komplexen Entscheidungsproblemen und die Begründung von Entscheidungen sowie die inhaltliche Kenntnis von relevanten ethischen, rechtlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen, Theorien und Modellen.
Im dritten Semester soll im Modul M10 ein Praktikum durchgeführt werden, das inhaltlich auch zur Vorbereitung der M.A.-Thesis dienen kann.
Im vierten Semester konzentrieren sich die Studierenden ausschließlich auf das Abschlussmodul M10, das als Prüfungsleistung neben der Abschlussarbeit ein Kolloquium vorsieht, in dem die Arbeit vorgestellt und im Rahmen eines Fachgespräches diskutiert wird.
Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben sich von vornherein durch den fachlichen Hintergrund der Studierenden. Als Schlüsselqualifikationen, die durch das Studium vermittelt werden, sind zum einen analytisch-argumentative Fähigkeiten zu nennen, zum anderen aber – und das ist das Besondere an diesem Vier-Fächer-M.A. – ein fachübergreifender Methodenpluralismus sowie ein souveräner Umgang mit multidimensionalen Entscheidungsproblemen.
Die Absolventen lernen, die verschiedenen ethischen, rechtlichen, ökonomischen und politischen Aspekte eines Problems als solche wahrzunehmen, sie in Hinblick auf ihre Struktur systematisch zu analysieren und in Hinblick auf eine anstehende Entscheidung kompetent gewichten zu können und so schließlich eine Synthese vorzunehmen, die in einer möglichst wohl abgewogenen und begründbaren Entscheidung besteht.