Vor der Heimreise
TO-DO-LISTE vor der Heimreise
1. Kündigung Mietvertrag (ggf. dreimonatige Kündigungsfrist)
2. Kündigung Mobilfunkvertrag, Mitgliedschaften in Vereinen oder weiterer Verträge
3. ECTS-Leistungsachweise von DozentInnen unterschreiben und siegeln lassen
4. ERASMUS: Transcript of Records bei ERASMUS KoordinatorIn am Fachbereich beantragen
5. ERASMUS: "Certificate of Stay"/"Duration Sheet" im International Office austellen lassen
6. Abmeldung Stadtamt (BSU)
7. Kündigung Bankkonto
8. Rückgabe Mensakarte
9. Rückgabe ausgeliehener Bücher und Bibliothekskarte
10. Rückgabe Haus- und Wohnungsschlüssel an Vermieter
11. Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (falls erforderlich)
ECTS-Leistungsnachweis
Falls ein Nachweis über die erbrachten Studienleistungen für die Heimat-Universität benötigt wird, sollte am Ende der Vorlesungszeit ein ECTS-Leistungsnachweis für jeden Kurs erstellt werden.
Formular für den ECTS-Leistungsnachweis
Das ausgefüllte Formular wird am Ende der Vorlesungszeit von den zuständigen Dozentinnen und Dozenten oder Professorinnen und Professoren unterschrieben und gestempelt. Ohne die Unterschrift und den Stempel der Fakultät ist dieser Nachweis nicht gültig.
Erasmus Austauschstudierende sollten die unterschriebenen ECTS-Leistungsnachweise an die zuständigen Erasmus Beauftragten für die Erstellung des Transcript of Records (siehe unten) weiterleiten.
Transcript of Records
Vor der Rückreise in das Heimatland sollten sich Erasmus Austauschstudierende um das Transcript of Records kümmern.
Das Transcript of Records wird von den Erasmus KoordinatorInnen an den Fachbereichen erstellt. Es kann über die Mobility Online Datenbank (Voraussetzung ist das erfolgreiche Hochladen des Learning Agreements und der ECTS-Leistungsnachweise) vorbereitet werden. Weitere Informationen über das Transcript of Records werden per E-Mail einige Woche vor Vorlesungsende an alle Erasmus Austauschstudierenden gesendet.
Internationale Austauschstudierende von anderen Programmen sollten mit Ihrer Heimat-Universität und dem Fachbereich bzw. Kooperationsbeauftragten klären, ob sie ein Transcript of Records benötigen.
Aufenthaltsverlängerung
Um ihren Aufenthalt an der Universität Bremen zu verlängern, müssen Austauschstudierende die nachfolgenden Schritte befolgen:
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen KoordinatorInnen für Austauschstudierende an der Heimatuniversität
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen KoordinatorInnen für Austauschstudierende an der Universität Bremen (ERASMUS / andere Programme)
Nach Erhalt der Bestätigung beider Universitäten: Kontaktaufnahme mit dem International Office (Erasmus Studierende: incomingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de; Austauschstudierende (nicht Erasmus): studybremenprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de)
Abmeldebstätigung
Vor der Abreise müssen Gaststudierende sich wieder beim Bürgeramt abmelden. Sie benötigen folgende Dokumente:
- unterschriebenes Abmeldeformular
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Senden Sie die Scans der beiden Dokumente an das "BürgerServiceCenter-Mitte", Email: bscmitteprotect me ?!buergeramt.bremenprotect me ?!.de
Bitte geben Sie im Freitext der Email die Post-Adresse an, an die die Abmeldebestätigung per Post geschickt werden soll. Bestätigungen werden nur per Post verschickt, nicht per Email.
Die Dokumente können auch per Post an das BürgerServiceCenter Mitte geschickt werden.
Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (falls erforderlich)
Falls Sie vor Ihrem Aufenthalt eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung für Studierende neu abgeschlossen haben, sollten Sie diese vor Ihrer Abreise kündigen. Dazu müssen Sie der Versicherung folgende Dokumente vorlegen:
- Exmatrikulationsbescheinigung (in "moin" zu beantragen)
- Abmeldebestätigung (BSU bzw. BürgerServiceCenter Mitte s.o.)
- ggf. Flugticket