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Juraprofessor in Gemeinsamen Bundesausschuss berufen

Professor Friedhelm Hase, Experte für Gesundheitsrecht der Universität Bremen, ist im Juli als stellvertretender Vorsitzender in den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) berufen worden. Das Gremium entscheidet darüber, welche Versorgungsmaßnahmen gesetzlich Krankenversicherte konkret erhalten sollen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist für den Gesundheitssektor in Deutschland von außerordentlich großer Bedeutung. Als oberstes Beschlussgremium der „gemeinsamen Selbstverwaltung“ von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen erlässt er vor allem Richtlinien, das heißt untergesetzliche Rechtsnormen, in denen die Versorgung von mehr als 70 Millionen Krankenversicherten verbindlich ausgestaltet wird. Professor Friedhelm Hase vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen gehört dem Ausschuss künftig als stellvertretender Vorsitzender an.

Ausschuss bestimmt über den Rahmen der medizinischen Versorgung

Der G-BA legt vor allem fest, ob und wieweit die verschiedenen Behandlungsmaßnahmen und -methoden dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und von den Krankenkassen im Rahmen der Versorgung zu erbringen sind. Da die Medizin sich extrem schnell entwickelt, kommt dieser Aufgabe im heutigen Gesundheitssystem eine Schlüsselrolle zu. Der Ausschuss hat unter anderem Richtlinien zur Arzneimittelversorgung, zu Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen und zur Qualitätssicherung in der ambulanten und der stationären Versorgung beschlossen.

Experte für Gesundheitsrecht

Friedhelm Hase war von 2009 bis 2017 als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bremen tätig, er ist dort weiterhin an der Lehre beteiligt. Gemeinsam mit Professor Benedikt Buchner leitet er am Fachbereich Rechtswissenschaft das Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht, das sich mit der interdisziplinären Entwicklung von Lösungsansätzen für die Herausforderungen einer modernen Gesundheits- und Informationsgesellschaft befasst. „Bei der rechtlichen Regulierung komplexer sozialer Systeme, die sich immer rascher verändern, müssen heute neue Wege beschritten werden. Vor allem ist es erforderlich, dem Wandel der Wissensgrundlagen, auf die sich das Recht zu beziehen hat, Rechnung zu tragen“, betont Hase. Mit Fragen, die sich daraus für dieGesundheitsversorgung ergeben, hat er sich in einer Reihe von Arbeiten auseinandergesetzt.

Weitere Informationen:

www.jura.uni-bremen.de/personen/friedhelm-hase/
www.uni-bremen.de

Fragen beantwortet:

Prof. Dr. Friedhelm Hase
Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-66010
E-Mail: fhaseprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Professor Friedhelm Hase
Künftig stellvertretender Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses: Juraprofessor Friedhelm Hase