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Pflegebedürftige sind zahnärztlich unterversorgt

Autorenteam des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen erstellte Pflegereport 2014 im Auftrag der Barmer GEK / Pflegeversicherung insgesamt ein „Erfolgsmodell“

Nr. 408 / 25. November 2014 KG

Die wissenschaftliche Analyse der zahnärztlichen Versorgung Pflegebedürftiger ist Kernstück des Barmer GEK-Pflegereports 2014, der heute während der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Er ist bereits zum siebten Mal von einer Arbeitsgruppe des Zentrums für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen unter Leitung von Professor Heinz Rothgang erstellt worden. Darin untersucht das Autorenteam – neben Professor Rothgang sind das Dr. Rolf Müller, Rebecca Mundhenk und Dr. Rainer Unger – zusätzlich zentrale Weiterentwicklungen in der Pflegeversicherung. Wesentliche Datengrundlagen sind die Pflegestatistik, die rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige ausweist, und die Routinedaten der BARMER GEK, die rund zehn Prozent der Bevölkerung abbilden.

Strukturelle Verbesserungen gefordert

Während 30 Prozent der nicht pflegebedürftigen Versicherten innerhalb eines Quartals mindestens einmal einen Zahnarztkontakt haben, sind es bei den pflegebedürftigen nur 20 Prozent. Pflegebedürftige der niedrigsten Pflegestufe, die ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt werden, weisen dabei noch die geringsten Unterschiede zu Nicht-Pflegebedürftigen auf. Für diese Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger in der Pflegestufe I wird eine um 5,5 Prozentpunkte geringere Behandlungsquote festgestellt. Liegt allerdings die Pflegestufe III vor, dann ist die Behandlungsquote bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege unter Beteiligung von Pflegediensten sogar um 16,5 Prozentpunkte verringert. Entsprechende Ergebnisse zeigten sich auch bei den Untersuchungen von speziellen Teilbereichen der zahnärztlichen Versorgung wie zum Beispiel Zahnersatz. Die Pflegebedürftigen, die durch ambulante Pflegedienste oder im Pflegeheim versorgt werden, haben geringere Behandlungsquoten. Da Hinweise auf eine zahnmedizinische Überversorgung nicht pflegebedürftiger Versicherter nicht erkennbar sind, sei insgesamt von einer Unterversorgung der Pflegebedürftigen auszugehen, so das Autorenteam der Universität Bremen. Pflegebedürftige sind aufgrund von Immobilität, Wahrnehmungsstörungen, Kommunikationsproblemen und gestörtem Schmerzempfinden häufig nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Zahngesundheit zu kümmern. Die Schlussfolgerung des Pflegereports: Alle anderen Beteiligten sind aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen. Strukturelle Verbesserungen sind möglich, beispielsweise durch barrierefreie Zahnarztpraxen oder Behandlungsräume in größeren Pflegeeinrichtungen. Zudem sollten die in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen für die zahnmedizinischen Belange von Pflegebedürftigen weiter sensibilisiert und qualifiziert werden.

Pflegeversicherung als internationales Vorbild

Im Pflegereport untersuchen die Autoren auch die generelle Entwicklung der Pflegeversicherung und bezeichnen sie als „Erfolgsgeschichte“. Am 26. Mai 1994 wurde das Pflegeversicherungsgesetz beschlossen. In diesem Jahr kann damit auf 20 Jahre Pflegeversicherung zurückgeblickt werden. Dieser Rückblick mache deutlich, wie stark sich die Situation durch die Pflegeversicherung verbessert habe. Die Pflegeinfrastruktur wurde ausgebaut, die öffentlichen Mittel für diesen Bereich erhöht. Die Sozialhilfeausgaben seien ebenso gesunken wie die Zahl und der Anteil der pflegebedingten Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. Auch die Qualität der Pflege erfahre heute eine weit höhere Aufmerksamkeit als vor 20 Jahren. Vor allem wurde das Pflegerisiko als allgemeines Lebensrisiko anerkannt, das einer sozialstaatlichen Bearbeitung bedarf. Damit habe sich die deutsche Pflegeversicherung auch international zum Vorbild entwickelt.

Pflegevorsorgefonds fehlkonzipiert

Am 7. November 2014 wurde das Erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Es enthält sinnvolle Leistungsausweitungen und den Pflegevorsorgefonds. Im letzteren sollen in den nächsten 20 Jahren Rücklagen gebildet werden, die anschließend gestreckt über einen Zeitraum von wiederum 20 Jahren der Pflegeversicherung zugutekommen. Dadurch sollen Beitragssatzstabilität und Generationengerechtigkeit geschaffen werden. Dieser Pflegevorsorgefonds sei aber fehlkonzipiert, meinen die Bremer Forscher. Selbst die zur Hüterin dieser Rücklage auserkorene deutsche Bundesbank räume ein, dass es nicht möglich sei, diese Rücklagen vor dem zukünftigen Zugriff des Finanzministers zu schützen. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird in den Jahren 2035 bis 2055, wenn der Fonds wieder der Pflegeversicherung zugutekommt, bei rund vier Prozent liegen. Eine Entlastung in Höhe von 0,1 Beitragssatzpunkten sei dann relativ unbedeutend. Zudem sei der Fonds gerade dann leer, wenn der Beitragssatz sein Maximum erreiche.

Zahl der Pflegebedürftigen steigt regional sehr unterschiedlich

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Einführung der Pflegeversicherung kontinuierlich. Die demografische Entwicklung sorgt auch für die nächsten Jahrzehnte für weitere Steigerungen. Allerdings fallen diese regional unterschiedlich aus. Während sich die Zahl der Pflegebedürftigen von 2010 bis 2050 in Sachsen-Anhalt ‚nur‘ um 57 Prozent erhöht, liegt diese Steigerungsrate in Baden-Württemberg mit 113 Prozent ziemlich genau doppelt so hoch. Die Prognose der Autoren: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den 2050er Jahren in elf Bundesländern insgesamt wieder rückläufig sein, während sie in den restlichen fünf weiter steigt. Auch eine sinkende Zahl an Pflegebedürftigen könne zu Versorgungsproblemen führen, wenn die Zahl der Erwerbstätigen gleichfalls sinke.

Weitere Informationen:

Universität Bremen
Zentrum für Sozialpolitik (ZeS)
Dr. Rolf Müller
Tel.: 0421 218 58623
E-Mail: rmintprotect me ?!zes.uni-bremenprotect me ?!.de
www.zes.uni-bremen.de