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Universität Bremen kritisiert Anzeigenkampagne gegen den Hirnforscher Andreas Kreiter

Nr. 119 / 22. April 2014 SC

Am 16. April 2014 wurden in ZEIT, FAZ, Tagesspiegel und Weser-Kurier ganzseitige Anzeigen mit der Überschrift „Kreiter macht eiskalt weiter“ veröffentlicht. Professor Bernd Scholz-Reiter, Rektor der Universität Bremen, brachte in einem Offenen Brief an die Verlagsleitungen und Chefredaktionen sein Unverständnis und seine Empörung über den Abdruck dieser Anzeige zum Ausdruck.

Nach jahrelangem Rechtsstreit war erst kürzlich ein höchstrichterliches Urteil ergangen, das die im Rahmen der Forschungen von Professor Kreiter, Mitglied der Universität Bremen, durchgeführten Tierversuche an Makaken als erforderlich und gemäß ethischer Standards durchgeführt ausweist, stellt Scholz-Reiter klar. Es handele sich mithin in der Fortsetzung der Forschungstätigkeit von Professor Kreiter nicht um ein „Eiskaltes Weitermachen“, sondern um die richterlich überprüfte Fortsetzung von Forschung, die Teil des gesetzlichen Auftrags einer Universität sei.

In der Anzeige werde, so Scholz-Reiter, eine Fülle unwahrer Behauptungen aufgestellt. So werden die anerkannten und im wissenschaftlichen Wettbewerb um Forschungsmittel ständig überprüften und begutachteten Methoden von Professor Kreiter als antiquiert und pseudowissenschaftlich diffamiert. Die Universität Bremen verwehre sich nachdrücklich gegen diese Unterstellungen.

Der Bremer Uni-Rektor in seiner öffentlichen Stellungnahme weiter: „Es wird aber in dieser Anzeige vor allem auch ein Angehöriger meiner Universität in seiner Menschenwürde angegriffen. Es wird suggeriert, als Durchführender von Tierversuchen sei Professor Kreiter das Menschsein abzusprechen. Mit dieser Ausgrenzung und Entmenschlichung einer Person ist die Grenze zulässiger öffentlicher Meinungsbildung und -äußerung überschritten.“

Die Verantwortung für diesen Angriff auf die Menschenwürde sei nicht nur eine Frage an den im Sinne des Presserechts Verantwortlichen, also den Auftraggeber der Anzeige. Die Frage nach der ethischen Verantwortung gehe in einem solchen Fall auch an die Verantwortlichen, die diese Anzeige angenommen und veröffentlicht haben. Im Offenen Brief der Universität Bremen heißt es dazu weiter: „Sie gehören über den Verlegerverband zu den Trägern der freiwilligen Presse-Selbstkontrolle und binden sich damit an den Pressekodex. In § 1 heißt es, „die Wahrung der Menschenwürde“ zählt zu den obersten Geboten der Presse. Dieser Paragraph des Pressekodex muss auch für Anzeigen Gültigkeit haben, deren Verantwortung nicht in erster Linie bei der Redaktion liegen. Die Wahrung der Menschenwürde ist unteilbar. Ein solcher Angriff auf die Menschenwürde einer Person sollte in einem demokratischen Rechtsstaat nicht in Zeitungen wie den Ihren publiziert werden.“

Bisher habe Bernd Scholz-Reiter die genannten Zeitungen stets als kritische Begleiter gesellschaftlicher Entwicklungen wahrgenommen, als Institutionen öffentlicher Verantwortung. „Ich hoffe sehr“, so der Bremer Uni-Rektor abschließend in seinem Offenen Brief“, dass Sie dies auch in Zukunft sein wollen, und appelliere an Sie, zukünftig Anzeigen, die ganz offensichtlich die Menschenwürde von Personen verletzen, nicht mehr anzunehmen.“