Detailansicht

Universität gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus

Im Rahmen des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus lädt die Universität Bremen zu einem Vortrag von Professor Christoph U. Schminck-Gustavus ein. Der Jurist spricht am 27. Januar 2020 über Walerian Wróbel, der im Alter von nur 17 Jahren von den Nationalsozialisten hingerichtet wurde.

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar soll an die Millionen von Menschen erinnern, die während des totalitären Regimes der Nationalsozialisten verfolgt oder ermordet wurden. Die Universität Bremen organisiert zu diesem Anlass jedes Jahr eine oder mehrere Veranstaltungen, zu denen die interessierte Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist.

Vortrag zum „Heimweh des Walerian Wróbel“

Die zentrale Gedenkveranstaltung wird in diesem Jahr vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen organisiert. Am Montag, dem 27. Januar 2020 (16 Uhr) hält der Jurist Professor Christoph U. Schminck-Gustavus einen Vortrag mit dem Titel „Das Heimweh des Walerian Wróbel. Ein Knabe vor dem Bremer Sondergericht 1941 - 1942“.

Ort der Veranstaltung ist der Hörsaal im GW 1, Universitätsallee, 28359 Bremen. Eingeladen sind nicht nur die Universitätsmitglieder, sondern alle Menschen aus Bremen und umzu. Für Universitätsangehörige gilt ab 16 Uhr der „Dies Academicus“ – das heißt, dass für den Zeitraum dieser Veranstaltung empfohlen wird, Lehre und Arbeit ruhen zu lassen, um Raum für eine Teilnahme am Vortrag zu schaffen.

Erinnerung an Walerian Wróbel

Walerian Wróbel war ein junger polnischer Zwangsarbeiter, der kurz nach seinem 16. Geburtstag im April 1941 von den deutschen Besatzern festgenommen und als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter zur Zwangsarbeit nach Bremen geschickt wurde. Auf einem Hof in Bremen-Nord plagte ihn schnell großes Heimweh; ein Fluchtversuch endete erfolglos. Wenige Tage später zündete Wróbel das Heulager in einer Scheune an, das aber keinen größeren Schaden anrichtete. Er hatte gehofft, zur Strafe nach Polen zurückgeschickt zu werden. Stattdessen wurde der Junge ins KZ Neuengamme verlegt, wo er Schwerstarbeit verrichten musste. In einem Prozess in Bremen wurde er zum Tode verurteilt und am 25. August 1942 in Hamburg hingerichtet.

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz.


Fragen beantworten:


Prof. Dr. Thomas Hoffmeister
Konrektor für Lehre und Studium
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-60031
E-Mail: kon2protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Prof. Dr. Gralf-Peter Calliess
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-66207
E-Mail g.calliessprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Steine
Stolpersteine in der ganzen Bundesrepublik erinnern an den Holocaust. Zum Tag des Gedenkens stellt die Uni Bremen die pädagogische Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Vordergrund.