Zufriedenheit in der Uni Bremen: Das Bremer Verwaltungsgericht hat heute beschlossen, dass Professor Andreas Kreiter vom Zentrum für Kognitionswissenschaften der Universität Bremen bis auf weiteres seine wissenschaftlichen Arbeiten mit Makaken fortsetzen kann. Konkret darf der international renommierte Hirnforscher seine Forschungsprojekte – in denen es u. a. auch um Fortschritte in der Epilepsie-Therapie geht – mindestens bis zum Entscheid des Eilverfahrens durch das Bremer Verwaltungsgericht fortführen. Ausdrücklich wies das Gericht darauf hin, dass eine Unterbrechung der Versuche zu einem nicht hinnehmbaren, irreparablen Schaden der Forschungsarbeiten von Andreas Kreiter führen würde. Das Gericht beabsichtigt, das Eilverfahren und die mündliche Verhandlung im Klageverfahren zu verknüpfen und im ersten Quartal 2010 stattfinden zu lassen.
Zur Erinnerung: Die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständige Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hatte den Antrag von Andreas Kreiter zur Fortsetzung seiner Forschungen mit Makaken im Widerspruchsbescheid endgültig abgelehnt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid haben Andreas Kreiter und die Universität eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zu überprüfen. Um seine Forschungsarbeiten mit den Makaken bis zur „Klärung in der Sache“ fortführen zu können, hatte Andreas Kreiter beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Nach heutigem Beschluss können Andreas Kreiter und sein Team nun die Arbeiten mindestens so lange weiterführen, bis über den Eilantrag abschließend entschieden ist.
Die Ablehnung der Makakenversuche durch die Bremer Gesundheitsbehörde war in der Universität Bremen auf großes Unverständnis gestoßen, u. a. weil es bei dem vom Bundesforschungsministerium geförderten Forschungsprojekt ganz konkret um Fortschritte in der Epilepsie-Therapie. „Bei den Arbeiten von Andreas Kreiter geht es neben der Grundlagenforschung auch um Forschung für den Menschen“, betont Reinhard X. Fischer, Makakenbeauftragte der Bremer Universitätsleitung, „und für diese Tierversuche gibt es gegenwärtig keine Alternativen. Wir freuen uns natürlich über den Beschluss des Verwaltungsgerichts, auch wenn er erst eine Zwischenentscheidung darstellt.“
Wetere Informationen:
Universität Bremen
Prof. Dr. Reinhard X. Fischer (Beauftragter des Rektorats für Makakenversuche)
Tel. 0421 218 65160
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