Antrag auf Begrüßungsgeld

150 Euro Begrüßungsgeld für Studierende

Voraussetzungen für die Beantragung des Begrüßungsgeldes:

  • Sie sind ordentlich immatrikuliert (Bachelor/Master/Promotion) an einer der Hochschulen in der Freien Hansestadt Bremen

UND

  • Sie haben neu Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen ab / nach dem 01.01.2008 angemeldet bzw. Sie hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Erstwohnsitz in Bremen.

UND

  • Sie behalten Ihren Erstwohnsitz in Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate ( gezählt ab Anmeldedatum).

(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grundsätzlich überprüft!) 

 

Hinweise: 

  • Gaststudenten können bei der Anmeldung noch kein Begrüßungsgeld beantragen! Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnunganmeldung tatsächlich noch in Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, können sie das Begrüßungsgeld im Nachhinein beantragen!
  • Ausländische Studierende müssen anhand ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen, dass ihr Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung für mindestens 12 Monate besteht. 
  • Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht, kann kein Begrüßungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel zählt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.
  • Das Begrüßungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!

Verwenden Sie für die Beantragung des Begrüßungsgeldes bitte das Formular der bsu (Stadtamt auf dem Campus).