Vorbereitung des Aufenthalts

Lebenshaltungskosten & Stipendien

Sie müssen sicherstellen können, dass Sie die Kosten für Ihren Aufenthalt in Bremen tragen können. Die Universität Bremen erhebt keine Studiengebühren, sondern fordert pro Semester einen Semesterbeitrag ein. Für ein reguläres Studierendenleben in Deutschland werden durchschnittlich 842,- € pro Monat benötigt. Dieser Betrag beinhaltet alle Kosten für Miete, Lebensmittel, Versicherung, Freizeit und Studium. Auf der Seite des DAAD finden Sie eine konkrete Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpunkte.

Sollten Sie finanzielle Unterstützung für Ihren Aufenthalt benötigen, können Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD zwischen ca. 50 Fördermöglichkeiten, unterschiedlichster Organisationen, nach passender Unterstützung suchen. 

Visum- & Einreiseprozess

Leider haben wir keinen Einfluss auf das Visumverfahren. Bei Problemen müssen Sie sich direkt an die für Sie zuständige Deutsche Botschaft oder das Konsulat wenden. Eine Zulassung kann nicht auf ein späteres Semester verschoben werden. Sie sind eingeladen, sich für das nächste Aufnahmeverfahren neu zu bewerben.

Bürger:innen der Europäischen Union (EU) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Auch für bestimmte andere Länder wird kein Einreisevisum benötigt. Ob Sie ein Einreisevisum brauchen oder nicht erfahren Sie hier

Sollten Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum zu Studienzwecken benötigen, finden Sie hier eine hilfreiche grafische Übersicht zum Visum & Einreiseprozess für Einwanderer aus Drittstaaten mit Visumpflicht.

Die Beantragung eines Visums erfolgt in der Regel in zwei Schritten: 

1. Voraussetzungen prüfen

  • Sie müssen im Visumverfahren nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen. Für den Aufenthalt zum Zweck des Studiums ist dieser Finanzierungsnachweis in der Form eines Sperrkontos nachzuweisen. Von diesem Konto können Sie 1/12 des Betrags pro Monat abheben. Der Sicherheitsbetrag, der auf dem Sperrkonto hinterlegt werden muss, beträgt derzeit 11.904 €/Jahr. Wie Sie ein Sperrkonto in Deutschland eröffnen können, finden Sie hier.
    Die Kostenübersicht zur Vorlage bei Kreditinstituten finden Sie hier.
    Alternativen: Eine in Deutschland lebende Person gibt eine "Verpflichtungserklärung" bei der zuständigen Migrationsbehörde ab oder Sie erhalten ein Stipendium.
     
  • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule/Studienkolleg in Deutschland. Wenn Sie noch keine Zulassung verweisen können, benötigen Sie ein Visum zum Zweck der Studienbewerbung.
     
  • Ihr Reisepass muss zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Wiederausreise aus Deutschland noch mindestens 3 Monate gültig sein. Falls ein Ausreisezeitpunkt nicht feststeht, muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate länger gültig sein, wie das an der Botschaft beantragte Visum.
     

2. Visum im Wohnsitzland beantragen

  • Das Visum zum Zweck des Studiums wird bei der zuständigen deutschen Vertretung in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung des Visums ein, da die Erteilung des Visums mehrere Monate dauern kann.


Hinweis: Ein touristisches Visum kann nicht für den Aufenthalt zum Studium genutzt werden. 

Informationen zum weiteren Verfahren, nach der Anreise und zum Aufenthaltstitel finden Sie hier

Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren möchte, ist dazu verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben. Ohne Krankenversicherung kann sich weder eingeschrieben noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.

Kurzer Überblick: In Deutschland gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung. EU-Bürger:innen können in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verwenden. Nicht-EU-Bürger:innen sollten eine deutsche Krankenversicherung abschließen, da internationale private Reiseversicherungen oft nicht anerkannt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks oder auf der Webseite des DAAD.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gilt ein einheitlicher Beitragssatz. Dazu kommt noch der Zusatzbeitrag an die Krankenkassen. Wo hoch die Kosten für die gesetzlichen Krankenversicherungen für internationale Studierende in der Regel sind, können Sie dieser Seite entnehmen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Unterschiede gibt es bei Kundenservice, Zusatzleistungen und Wahltarifen. Die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung ist frei. Hier können Sie online nach einer gesetzlichen Krankenversicherung suchen. Einige Anbieter mit einer Filiale auf der Uni-Campus haben wir hier aufgelistet. Die Leistungen und Preise sind fast identisch:

Wenn Sie sich nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen, beispielsweise, da Sie eine europäische oder private Versicherung haben, müssen Sie trotzdem Kontakt zu einer Krankenkasse aufnehmen. Dort wird Ihre Versicherung geprüft und die Universität informiert. Diese Prüfung ist wichtig und notwendig für die Immatrikulation.


Private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht abhängig vom Einkommen, sondern richten sich nach verschiedenen Kriterien, die das Risikoprofil abbilden wie Alter, Beruf, Gesundheitszustand und dem von Ihnen gewünschten Versicherungsschutz. Je umfangreicher die gewünschten Leistungen, desto höher ist der Beitrag. Privatpatient:innen werden persönliche Rechnungen ausgestellt: Sie müssen diese selbst begleichen und bekommen das Geld später von der Versicherung erstattet.

Es gibt einige Ausnahmen bei denen Sie sich privat versichern lassen müssen:

  • für das Vorbereitungsstudium
  • wenn Sie als Student 30 Jahre und älter sind
  • für die Zeit von der Ankunft in Deutschland bis das reguläre Studium beginnt

Hier finden Sie eine Auswahl einiger privater Krankenversicherungen.

Wohnraum

Wie finde ich eine Wohnung? 

Sie haben eine Zusage zu einem Studienplatz an der Universität Bremen erhalten? Super! Eine Zusage heißt allerdings nicht, dass Sie schon ein Zimmer oder eine Wohnung haben. Um einen möglichst unkomplizierten Start in Bremen zu haben, ist es unerlässlich bereits im Ausland nach einer Unterkunft zu suchen. Da die Nachfrage nach Wohnraum in Bremen besonders groß ist, empfehlen wir dringend sich rechtzeitig und mit viel Geduld um eine Unterkunft zu bemühen.
Um Sie bei der Suche zu unterstützen, haben wir nachfolgend ein paar Tipps für Ihr erstes Vorgehen zusammengetragen:

  1. Schauen Sie sich die Wohnen in Bremen Seite an. Sie finden dort eine Übersicht von Studierendenwohnheime in Campus Nähe und Links zur privaten Zimmersuche. 
     
  2. Füllen Sie den Online-Antrag für Wohnraum des Studierendenwerks Bremen (Studierendenservice in Deutschland) aus. Da die möblierten Zimmer der Studierendenwerke aufgrund ihrer Lage und ihres Preis-/Leistungsverhältnis sehr beliebt sind und es leider nicht genügend Zimmer für alle Studierenden gibt, sind diese schnell belegt. Hier finden Sie den Link zum Antrag.
    Bitte beachten Sie: Der Antrag ist keine verbindliche Zusage für Wohnraum. Es kann sein, dass Sie vorerst auf der Warteliste landen. 
     
  3. Suchen Sie unbedingt parallel auf dem privaten Wohnungsmarkt nach Wohnraum und verlassen Sie sich nicht auf den Antrag beim Studierendenwerk. Der Wohnheimfinder von Study in Germany gibt Ihnen weitere Informationen über Wohnheime in der Nähe. 
     
  4. Zusätzlich zu Wohnheimen und privaten Anbietern gibt es in Bremen noch Gästehäuser, Apartments, Hotels, Hostels und Airbnbs. Eine Übersicht dieser Optionen finden Sie hier.
     
  5. Bitte beachten Sie: Das International Office kann Sie leider nicht bei der Vermittlung von privaten Zimmern unterstützen. Reisen Sie am besten nur an, wenn Sie einen Wohnraum gefunden haben. 


Make it in Germany sowie der DAAD haben weitere nützliche Informationen rund zum Wohnraum in Deutschland. 

Sollten Sie sich noch unsicher sein in welchem Stadtteil in Bremen Sie wohnen möchten, finden Sie hier eine Übersicht aller Stadtteile Bremens.


Vorsicht vor Betrug

Wenn Ihnen auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung angeboten wird und Sie vorab größere Summen überweisen sollen, könnte es sich um einen Betrugsversuch handeln. Die Betrüger zielen insbesondere auf internationale Studierende, die noch nicht in Deutschland sind. Wenn Sie Zweifel zu einem Angebot haben, können internationale Studierende sich an das International Office wenden.

Tipps zur Vermeidung von Mietbetrügern:

  • Wenn es zu gut aussieht, um wahr zu sein, ist es häufig kein echtes Angebot, sondern es handelt sich um einen Betrugsversuch!
     
  • Betrügende bieten in der Regel möblierte und renovierte Wohnungen in einer bevorzugten Wohnlage zu einer scheinbar niedrigen Miete und einem hervorragenden Zustand mit verlockenden Bildern an.
     
  • Jeder Versuch, die Wohnung zu besichtigen, wird abgelehnt. Die Betrügenden werden Ihnen nicht anbieten, die Wohnung per Videoanruf oder persönlich zu besichtigen. Eine typische Ausrede ist, dass sie aus beruflichen Gründen im Ausland sehr beschäftigt sind.
     
  • Absicherung der Wohnung vor der Besichtigung: Die Betrügenden verlangen eine Kaution oder eine Mietzahlung, als Reservierungsoption wegen hoher Nachfrage. Die Betrügenden versprechen möglicherweise eine Rückerstattung, falls Ihnen die Wohnung nicht gefällt.
     
  • Trauen Sie keiner Kopie eines Reisepasses, die Ihnen geschickt wird, und schicken Sie Ihre nicht zu. Die Betrügenden verwenden in der Regel eine gestohlene Identität und fordern Sie auf, eine Kopie Ihres Reisepasses zuzusenden. Sie lehnen jedoch jeden Telefon- oder Videoanruf ab und kommunizieren stattdessen nur per E-Mail oder WhatsApp.
     
  • Wenn Vermieter oder Vermieterinnen nicht beweisen können, dass sie die Eigentümer sind, sind sie es wahrscheinlich auch nicht. Ein Mietvertragsentwurf beweist nicht die Legitimität eines Angebots oder das Eigentum. Betrügende geben in der Regel eine ausländische Bankverbindung an, die angeblich einem Familienmitglied gehört.