Nach dem Studium

Sie möchten in Deutschland bleiben

Career Center

Vom Studium ins Arbeitsleben

Spätetens nach dem Studium fragen sich viele internationale Studierende, wie es weitergeht. Unterstützung, auch schon während des Studiums, erhalten Sie vom Team des Career Centers. Das Career Center ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen ‑ Bremerhaven. Erste Informationen zum Einstieg in den Arbeitsmarkt finden Sie in den folgenden zwei Erklärvideos: 

Grundsätzlich gilt für die Zeit nach dem Studium: Für den weiteren Aufenthalt in Deutschland muss eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragt werden. 
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sobald Sie eine qualifizierte Arbeitsstelle haben, können Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen.

Da der Ubergang in den Arbeitsmarkt manchmal etwas herausfordernd sein kann, hat das Career Center eine neue Video-Reihe veröffentlicht. In "Zwischen Campus und Karriere" haben einige internationale Studierende von ihrem Weg berichtet. Viel Spaß beim ansehen und motivieren: 


Treten Sie dem Alumni Verein bei

Wir möchten mit Ihnen in Kontakt bleiben und laden Sie ein, Mitglied des Alumni Vereins zu werden. Um Mitglied unseres universitätsweiten Alumni-Netzwerks zu werden, melden Sie sich bitte hier an. Als junger Alumni (bis zu 3 Jahre nach der Exmatrikulation) reduziert sich der Jahresbeitrag auf 6 €.

Sie möchten Deutschland wieder verlassen

Bild

Abmeldung bei der Stadt

Wenn Sie dauerhaft in ein anderes Land ziehen, ist es notwendig, sich bei, entsprechenden BürgerServiceCenter abzumelden. Dazu müssen Sie dieses Formular ausfüllen und zusammen mit Ihrem Ausweis eine Woche vor Ihrem Wegzug zum Stadtamt bringen.


Krankenversicherung kündigen

Sie können Ihre private Krankenversicherung in der Regel bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (je nach Vertragsbeginn). Sie sollten im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie (in der Regel) ein Kündigungsschreiben - wenn es sich nicht um einen befristeten Vertrag handelt - zwei Monate vorher abschicken. Muster finden Sie auf dieser Website.


Rundfunkbeitrag kündigen

Um sich abzumelden, müssen Sie in dem Formular erklären, dass Sie wegziehen ("dass ich dauerhaft ins Ausland ziehe").


Zusätzliche Kündigungen

Sie sollten daran denken sich aus Internetanbieter, Sportverein, Telefonverträgen und Bankkonto etc. abzumelden. Wenn Sie aus Bremen oder/und aus Deutschland wegziehen, gelten meist besondere Kündigungstermine.


Alumni Verein beitreten

Wir möchten gerne mit Ihnen in Kontakt bleiben und laden Sie ein, Mitglied im Alumni-Verein zu werden. Um Mitglied in unserem universitätsweiten Alumni-Netzwerk zu werden, melden Sie sich bitte hier an. Wenn Sie außerhalb von Deutschland leben, ist die Mitgliedschaft für ALUMNI der Universität Bremen e.V. kostenlos.