Für den Cannabis-Report 2020 der BKK Mobil Oil hat die Arbeitsgruppe um Professor Glaeske aus dem SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen die Arzneimittelabrechnungen für Cannabis-Verordnungen von 2017 bis Oktober 2019 analysiert.
Das Ergebnis: Lediglich ein Fünftel der Antragstellenden erhielt Cannabis-basierte Arzneimittel im Rahmen gut geprüfter und zugelassener Anwendungsgebiete. Dazu gehört vor allem die spezialisierte ambulante Palliativversorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten sowie Anträge von Versicherten mit neurologischen Leiden oder Anorexie.
Für viele Indikationen keine relevante Therapieoption
Ein Großteil der Patienten erhielt Cannabinoide jedoch außerhalb der in klinischen Studien geprüften Indikation – zum Beispiel aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms (27 Prozent), wegen anhaltender Rückenschmerzen (7 Prozent), wegen Spastik (6 Prozent) oder wegen Polyneuropathie (5 Prozent).
Vier Jahre Cannabis-basierte Arzneimittel
Seit dem 10. März 2017 können Cannabis-basierte Arzneimittel von Ärztinnen und Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden. Es liegt ein breites Spektrum von Produkten vor. Neben den Fertigarzneimitteln mit den Wirkstoffen Nabilon oder Nabiximols kommen überwiegend Rezepturen mit Dronabinol sowie Cannabis-Blüten und -Extrakte in pharmazeutischer Qualität zum Einsatz.
Wachsender Markt
Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben seit Beginn 2017 um mehr als 500 Prozent zugenommen, „ohne Zulassung für die meisten Cannabisprodukte wie Blüten und Extrakte, ohne Prüfung des Zusatznutzens gegenüber bewährten Arzneimitteln und damit ohne klare Evidenz für die Anwendung“, kritisiert Professor Glaeske. Der Studienleiter nennt dies „archaisch anmutende Therapien in Zeiten der Verfügbarkeit von standardisiert hergestellten und im Markt verfügbaren zugelassenen Cannabis-Produkten und vor allem gut geprüften, wirksamen und vielfach erprobten Schmerzmitteln“.
Zweifel an arzneilicher Nutzung
Für die Autoren der Studie ist auffällig, dass auf nur etwa 8 Prozent der Patientinnen und Patienten über 50 Prozent der Leistungsausgaben für Cannabis-basierte Arzneimittel entfallen. Einige erhielten Cannabisblüten in einer Dosis von 3 bis 20 Gramm pro Tag, also wesentlich mehr als im staatlichen Programm der Niederlande, in dem 0,62 bis 0,82 Gramm pro Tag ärztlich verordnet werden. Eine derartig hohe Dosierung lasse vermuten, so die Studie, dass es sich auch um eine missbräuchliche Nutzung der Blüten handele oder die verschriebenen Mengen weiterverkauft würden.
Gesetzliche Rahmenbedingungen gefordert
Vor diesem Hintergrund fordert die Studie bessere gesetzliche Rahmenbedingungen in Form von Präzisierung der Darreichungsformen und Dosierungen sowie eine Nutzenbewertung der gesamten Cannabis-Anwendungspalette: „Cannabis ist schließlich kein Wundermittel“, fasst Professor Glaeske zusammen: „Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen. Daher ist wie bei allen neuen Arzneimitteltherapien eine AMNONG-Prüfung beim gemeinsamen Bundesausschuss schnellstens nachzuholen.“ Doch davon sei man auch nach vier Jahren Cannabis-Verordnungen noch weit entfernt.
Weitere Informationen:
www.socium.uni-bremen.de/
www.uni-bremen.de
Fragen beantwortet:
Lutz Muth
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Telefon: 0421 218-58530
E-Mail: cr2020protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de