Detailansicht

Corona-Regelungen: Maskenpflicht gilt wieder

Aufgrund der bundesweit steigenden Infektionszahlen gilt ab dem kommenden Montag, 22. November 2021, wieder die Maskenpflicht in der Universität Bremen. Die Maßnahme soll dabei helfen, im Präsenzmodus bleiben.

Die Universität Bremen wechselt mit Blick auf die bundesweit steigenden Infektionszahlen in die Stufe 2 des „Stufenplans für die Lehre“. Das bedeutet, dass die Maskenpflicht auf allen Verkehrsflächen, in Lehrveranstaltungsräumen und an Lernplätzen in allen Gebäuden der Universität gilt.

Maske tragen und Lüften sind wichtige Maßnahmen

Die Maskenpflicht umfasst auch die Lehrveranstaltungen, bei denen die Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Vortragenden in den Veranstaltungen wird die Nutzung einer Maske dringend empfohlen.
Studierenden und Mitarbeitenden wird angeraten, eine FFP2-Maske zu tragen, da der Schutz dieser Masken erheblich höher ist als der anderer medizinischer Masken.
Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass Räume regelmäßig gelüftet werden müssen, sofern sie nicht über ein Belüftungssystem verfügen. Maske und Lüften vermindern die Gefahr einer Ansteckung deutlich.

Tests des Landes Bremen wieder kostenlos

Außerdem stehen die Testcenter des Landes Bremen wieder für die sogenannten Bürgertests offen. Auf der Webseite der Senatorin für Gesundheit findet sich eine Liste der Testcenter, die aktuell eine kostenlose Testung anbieten: https://www.gesundheit.bremen.de/corona/corona/corona-testmoeglichkeiten-32720

 

Weitere Informationen:

https://www.uni-bremen.de/informationen-zur-corona-pandemie

 

Fahnen auf dem Campus der Universität.