Promovierende in der Abschlussphase der Promotionsphase, die nachvollziehbar darlegen, dass sie diese während der beantragten Förderung beenden werden, sowie Postdoktorandinnen und –doktoranden mit abgeschlossener Promotion sind die Zielgruppe der ersten Ausschreibungsrunde. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachrichtungen, die aus ihrem Heimatland aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen, politischer oder religiös motivierter Verfolgung fliehen mussten. Sie können sich auch noch in ihrem Heimatland befinden, jedoch aufgrund der Verfolgung in ihrer wissenschaftlichen Arbeit behindert werden. Der Zeitpunkt einer Flucht darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
„Zeichen für internationale Verantwortung“
Als „Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit“ hat die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Eva Quante-Brandt das spezielle Förderprogramm des Landes Bremen ausgelobt. Es wird von der Universität Bremen verwaltet. Das Land stellt dafür bis zu 130.000 Euro im Jahr zur Verfügung. „Wir wollen damit ein Zeichen für offene Wissenschaft und internationale Verantwortung setzen“, sagte die Wissenschaftssenatorin. „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus vielen Teilen der Welt sind gefährdet und in ihrer Forschungsfreiheit eingeschränkt. Weltweit haben wir es mit zunehmender nationaler Abschottung, Ideologisierung, politisch motivierter Ignorierung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Vertreibung und Drangsalierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu tun. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass wir uns dafür einsetzen, die Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen.“
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Leitung International Office
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