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Übergangslösung für Unirahmenvertrag mit VG Wort

An Universitäten ist es für Dozierende gängige Praxis ihren Studierenden digitale Texte auf Online-Plattformen wie StudIP zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde bislang eine Pauschale an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gezahlt. Diese Pauschale sollte ab Januar 2017 in eine Einzelabrechnung geändert werden. Da dies einen enormen Verwaltungs- und Rechercheakt für die Dozierenden verursacht hätte, haben alle bundesdeutschen Universitäten diesem Vorgehen widersprochen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kultusministerkonferenz, Hochschulrektorenkonferenz und der VG Wort veröffentlichte am 15. Dezember 2016 eine Übergangslösung: Bis zum 30. September 2017 soll die pauschale Abgeltung der Ansprüche an die VG Wort nach § 52a UrHG fortgeführt werden. Des Weiteren wurde vereinbart, „in den nächsten Monaten eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung zu entwickeln“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Für die Rechtmäßigkeit dieser Lösung bedarf es zurzeit noch der Zustimmung der Kultursministerkonferenz.

Die aktuellen Informationen zum Thema finden Sie unter Ankündigungen auf StudIP.

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