Verstehen

Eine farbenfrohe Fläche mit der Beschriftung "Verstehen. Ihre Fragen und FAQs"

Verstehen - Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir ein spezielles Projekt oder eine Stiftung aussuchen?

Sie haben die Möglichkeit, die Stiftung der Universität Bremen und Ihre Treuhandstiftungen mit einer Spende oder einer Zustiftung zu unterstützen.

Möchten Sie Studierende direkt fördern, empfehlen wir das Deutschlandstipendienprogramm. Hier wird Ihre Spende vom Bund sogar verdoppelt!

Möchten Sie ein spezielles Forschungsgebiet fördern, Sprechen Sie uns gern an: E-Mail.

 

Was ist eine Spende?

Spenden fließen direkt in die Projektförderung und werden von uns zeitnah für Förderprojekte verwendet.

Steuerrechtlich sind Spenden freiwillige und unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendungen für einen gemeinnützigen Zweck (vgl. § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung). Ein Leistungstausch zwischen Spender und Empfänger der Spende ist nicht gegeben.

Spenden aus Privatvermögen sind bis zu 20 Prozent der Jahreseinkünfte steuerlich abzugsfähig. Das heißt, sie mindern das zu versteuernde Einkommen.

 

Was ist eine Zustiftung?

Im Unterschied zu einer Spende wird der von Ihnen zugewandte Betrag nicht unmittelbar für Förderprojekte verwendet, sondern er bleibt erhalten und erhöht das Stiftungskapital. Die Erträge aus dem Stiftungskapital (Zinsen, Dividenden) fließen langfristig in gemeinnützige Projekte. Zweck der Stiftung der Universität Bremen ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 und 7 AO).

Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind steuerlich besonders begünstigt. Zusätzlich zum Spendenabzug können zugewandte Beträge auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahre bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro steuerlich geltend gemacht werden.

 

Was ist eine Zuwendung?

Zuwendung ist ein übergeordneter Begriff, der insbesondere Mitgliedsbeiträge, Zustiftungen und Spenden bezeichnet. Beide Arten sind steuerlich begünstigt. Für Ihre Spende oder Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung.

 

Wie kann ich bezahlen?

Für Ihre Spende oder Zustiftung stehen Ihnen die folgenden Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • klassische Überweisung
  • PayPal

Bei Überweisung nutzen Sie bitte den Verwendungszweck "Zustiftung“ bzw. "Spende. Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung benötigen, geben Sie bitte auch Ihre Adresse an.

Stiftung der Universität Bremen

IBAN: DE46 2905 0101 0001 6125 14
SWIFT-/BIC-Code: SBREDE22XXX

 

Gibt es einen Mindestbetrag?

Nein. Alle Beträge sind willkommen. Allerdings bekommt Ihr Name ab einem Betrag von 5.000 Euro einen Platz auf unserer Stifterstele am Garten der Nationen vor dem Gebäude VWG.

 

Bekomme ich eine Zuwendungsbescheinigung?

Für Beträge bis 300 Euro gilt der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen Zuwendungsbescheinigungen auf Wunsch und ab einem Betrag von 300 Euro aus. Dafür benötigen wir Ihre Adresse.

 

Meine Frage wurde noch nicht beantwortet!

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gern: stiftungprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de

 

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