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YUFE unterstützt Fachbereichsaktivitäten

Für das Jahr 2024 ist - vorbehaltlich der Mittelzusage durch das Land Bremen - eine Förderung von bis zu 5000€ möglich. Dabei können verschiedenste Maßnahmen gefördert werden, die YUFE im Fachbereich tiefer verankern, die Sichtbarkeit erhöhen oder den Austausch mit YUFE Partneruniversitäten stärken.

YUFE Mittel verfügbar - YUFE Call für Fachbereichsaktivitäten!

Wir möchten die Fachbereiche und die Fächer mit dieser Ausschreibung in ihren Aktivitäten für YUFE unterstützen!
 

Was kann gefördert werden?

Es können Maßnahmen gefördert werden, die YUFE in Ihrem Fach tiefer verankern, die Sichtbarkeit von YUFE erhöhen oder den Austausch mit YUFE Partneruniversitäten stärken.
Aktivitäten zur Flexibilisierung von Lehrveranstaltungen (z.Bsp. virtuell, hybrid, englischsprachig), die dann für YUFE geöffnet werden, möchten wir ebenso fördern.

Besonders interessant sind Maßnahmen, die zu einem stabilen Lehrangebot in den YUFE Kontexten führen (bspw. im YUFE Course Catalogue oder als YUFE Minor). Bei allianzweitem Austausch sollten mind. zwei weitere Partneruniversitäten beteiligt werden.

Hier handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung:

  • Anschaffung technischer Ausstattung zur Förderung virtueller und hybrider Lehre im YUFE Kontext.
  • Mittel zur Übersetzung von Lehreinheiten auf Englisch, um sie im YUFE Kontext attraktiv zu machen.
  • Mittel zur didaktischen Unterstützung von Lehrsettings, um sie für YUFE Studierende zugänglicher zu machen.
  • SHKs zur Unterstützung Ihrer YUFE Aktivitäten (bspw. administrativ oder organisatorisch bei Workshops, Kooperationen und Lehrveranstaltungen).
  • Lehraufträge, die zu Angeboten im YUFE Course Catalogue führen.
  • Anschubfinanzierung für die Entwicklung eines Antrags für ein Blended Intensive Programme (Erasmus+) innerhalb der YUFE Allianz.
  • Organisation und Moderation von YUFE Vernetzungstreffen/ Workshops und deren Bewirtung (Tagessatzpauschale).
  • Druck- und Designkosten mit YUFE Bezug.
     

Was kann nicht gefördert werden?

  • Reisekosten für Individualmobilitäten (bitte beachten Sie die Möglichkeiten, die Erasmus+ sowohl für Studierende als auch für Staff bereithält)
  • Technische Ausrüstung für Personal (z.B. Dienst-Laptops)
  • Personalkosten außer SHK
     

Weiteres Vorgehen und Höhe der Mittel?

Bitte teilen Sie uns Ihr Vorhaben bis spätestens 11.08.2024 per Email an philipp.baur@vw.uni-bremen.de und svenja.renner@vw.uni-bremen.de mit. Der Antrag (max. 1 Seite als PDF-Datei) sollte die konkreten geplanten Anschaffungen/Verausgabungen im Detail beinhalten. Was ist das Ziel der Maßnahme? Welche YUFE Partneruniversitäten sind involviert? Wie wird Maßnahme umgesetzt (Zeitplan)?

Sie können eine Gesamtsumme bis zu 5000€ beantragen und sowohl Refinanzierungen (ab Januar 2024) als auch zukünftige Vorhaben bis Ende dieses Jahres darstellen.

Rechnungen und Nachweise der Verausgabung müssen aus dem Jahr 2024 stammen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte bis zum 23.07. an Philipp Baur: philipp.baur@vw.uni-bremen.de und ab dem 24.07. an Svenja Renner: svenja.renner@vw.uni-bremen.de

Ausschreibung als PDF hier downloaden.

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