Das Studium lässt sich grob in zwei Abschnitte gliedern: Das Bachelor- bzw. Pflichtfachstudium sowie die Examensvorbereitung.
Bachelorstudium/Pflichtfachstudium
Das Pflichtfachstudium dauert in der Regel fünf Semester. In den ersten beiden Semestern (Grundstudium) werden die Grundkenntnisse in den drei Pflichtfachbereichen Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht vermittelt sowie in die Grundlagen der Rechtswissenschaft eingeführt.
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, durch deren Bestehen die Zulassung zum Hauptstudium erworben wird. In diesem Studienabschnitt findet eine Vertiefung in den drei Pflichtfachbereichen und in der Methodik der Fallbearbeitung statt.
Nach Abschluss des Hauptstudiums am Ende des 5. Semesters entscheiden die Studierenden, ob Sie zunächst das Bachelorstudium absolvieren oder sich zunächst die auf staatliche Pflichtfachprüfung vorbereiten möchten.
Letzte Phase des Bachelorstudiums ist das Schwerpunktstudium. Das Schwerpunktbereichsstudium umfasst drei Semester. Es dient der Vertiefung der Rechtskenntnisse in einem zu wählenden Schwerpunktbereich, der weiteren Vertiefung im wissenschaftlichen Arbeiten sowie der Vorbereitung auf die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung.
Examensvorbereitung
Die universitäre Examensvorbereitungsphase an der Universität Bremen besteht aus einem strukturierten Repetitoriumsprogramm in allen drei Pflichtfachbereichen und wird von Professor:innen sowie erfahrenen Praktiker:innen geleitet.
Erste juristische Prüfung
Studierende, welche später welche als Richter:in, Rechtsanwältin:in oder Staatsanwält:in tätig sein möchten, müssen dafür die erste juristische Prüfung (EJP) absolvieren. Nur damit kann dann der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden und letztlich die Befähigung zum Richteramt erworben werden..