Die Bremer Autoren, die Gesundheitsökonomen Professor Heinz Rothgang und Dr. Rolf Müller, haben für den aktuellen Report Daten aus der Pflegestatistik 2017 und Routinedaten der BARMER wissenschaftlich ausgewertet. „Die theoretischen, maximalen pflegebedingten Leistungshöhen, die innerhalb eines Pflegegrads von der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung erstattet werden, liegen in der ambulanten Versorgung rund doppelt so hoch wie in der stationären Versorgung“, nennt Professor Rothgang ein Ergebnis.
Zusätzliche Leistungen bei ambulanter Pflege
Dies sei darin begründet, dass in der stationären Versorgung nur die Leistungen zur vollstationären Pflege und Betreuung mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. In der ambulanten Versorgung kämen zusätzlich zu den Pflegesachleistungen und Betreuungsleistungen noch Tages- und Nachtpflege, Leistungen zu Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, Wohngruppenzuschläge und Kurzzeitpflege. Zusätzlich werde die Erstattung der häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkasse bezahlt, die in der vollstationären Versorgung prinzipiell schon im Pflegesatz enthalten sei, in der ambulanten Versorgung aber separat abgerechnet werde. Rothgang spricht in diesem Zusammenhang von „Stapelleistungen“.
Neue Wohn- und Pflegeformen im Kommen
Die Bremer Experten stellen fest: „Derzeit ist auf Grundlage verschiedener Studien bei steigender Tendenz von bis zu 8.000 betreuten Wohnanlagen mit etwa 150.000 Pflegebedürftigen und rund 4.000 Pflege-Wohngemeinschaften mit etwa 31.000 Pflegebedürftigen auszugehen, von denen nach Hochrechnungen der BARMER-Daten 20.400 auch den Wohngruppenzuschlag der Pflegeversicherung nutzen“. In der Summe resultierten daraus im Jahr 2018 im betreuten Wohnen Mehrausgaben von 215 Millionen Euro gegenüber der vollstationären Versorgung. Für die geschätzten 20.400 Bewohner von Pflege-Wohngemeinschaften, die den Wohngruppenzuschlag der Pflegeversicherung nutzen, ergeben sich im Vergleich zur Versorgung im Pflegeheim Mehrausgaben von 184 Millionen Euro im Jahr 2018.
Positive und negative Effekte
Positive Effekte im betreutem Wohnen oder in den Pflege-Wohngemeinschaften zeigten sich in der Lebensqualität der Bewohner, so die Autoren. Die Pflegequalität wird aber nicht besser bewertet. Mit den BARMER-Daten sind die Pflegebedürftigen in betreutem Wohnen und in Pflege-Wohngemeinschaften mit den Pflegebedürftigen im Pflegeheim anhand von fünf Qualitätsindikatoren verglichen worden. Bei den Bewohnern in betreutem Wohnen und in den Pflege-Wohngemeinschaften sind Arztkontakte und die Verordnungen von Antipsychotika seltener. Im betreuten Wohnen werden aber mehr Neudiagnosen von Dekubitus festgestellt. Auch Krankenhausfälle mit Entlassungsdiagnosen, bei denen unterstellt wird, dass sie oftmals vermieden werden könnten, wenn eine angemessene ambulante Versorgung stattgefunden hätte, seien im Vergleich zur stationären Pflege häufiger. Professor Heinz Rothgang: „Die vorgelegten Analysen weisen auf die Gefahr hin, dass sich Versorgungsangeboten etablieren, die zu höheren Ausgaben der Pflege- und der Krankenversicherung und damit zu einer Belastung der Beitragszahler führen, ohne entsprechende Qualitätsgewinne zu realisieren.“
Weitere Informationen:
BARMER Pflegereport: https://www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2019/20191128_BARMER_Pflegereport_2019.pdf
Statement Rothgang: https://www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2019/20191128_Statement_Rothgang_Pflegereport2019.pdf
Präsentation Rothgang: https://www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2019/20191128_Prasentation_Rothgang_Pflegereport2019.pdf
Fragen beantwortet:
Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Sekretariat: Vicki May
Tel.: +49 421 218-58556
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de