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Bilanz für die Crowd: Kleinanlegerschutzgesetz im Fokus

Hält das Kleinanlegerschutzgesetz, was es verspricht, nämlich Privatpersonen vor riskanten Vermögensanlagen zu schützen? Dafür wird die Arbeitsgruppe um Wirtschaftsprofessor Lars Hornuf von der Universität Bremen in einem Forschungsgutachten Marktdaten erheben und auswerten.

2015 ist eine neue gesetzliche Regelung zum Kleinanlegerschutz in Kraft getreten. Sie soll insbesondere Privatpersonen vor riskanten Geldanlagen am sogenannten Grauen Kapitalmarkt schützen. Vor allem Start-Ups, die sich über Gruppenfinanzierungen, so genannte Schwarmfinanzierungen über entsprechende Internetplattformen, finanzieren, sollen damit gestärkt werden. Aber auch soziale und gemeinnützige Projekte zum Beispiel zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum oder Kindertagesstätten sowie Religionsgemeinschaften können von den Neuerungen profitieren. Für diese wurden verschiedene Ausnahmen geschaffen wie beispielsweise die Befreiung von der Pflicht, aufwändige Prospekte für die emittierten Vermögensanlagen zu erstellen.

In welchem Maße Projekte zur Immobilienfinanzierung von den Befreiungen für Schwarmfinanzierungen Gebrauch machen und ob Änderungen an dem Gesetz notwendig sind, will die Bundesregierung jetzt bis 2019 auswerten. Das vom Bundesministerium für Finanzen gefördertet Gutachten des Forschungsteams der Universität Bremen soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Kleinanlegermarkt ist wichtiger Wirtschaftsmotor

Crowdinvesting-Experte Lars Hornuf erklärt: „Der Kleinanlegermarkt ist wichtig, weil er es Gründerinnen und Gründern mitunter noch vor der üblichen Eigenkapitalfinanzierung in der Entstehungsphase ermöglicht, eine Finanzierung zu erhalten und ein Projekt zu verfolgen. In Deutschland sind Starthelfer, so genannte Business Angels, die kleinen Unternehmen am Anfang mit Kapital und Wissen unter die Arme greifen, deutlich weniger verbreitet als beispielsweise in den USA. Daher können Schwarmfinanzierungen ein wichtiger Motor für Innovation und Wachstum sein. Gleichzeitig dürfen Investierenden aber auch nicht Anlageprodukte vermittelt werden, die sie nicht verstehen und deren Risiken sie nicht tragen können.“

Nutzen von Crowdfunding-Regeln unter der Lupe

Für die Evaluierung wollen die Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Anwendungsbeispiele aus der Praxis auswerten. Dabei sollen alle betroffenen Interessengruppen wie Marktteilnehmer, Anlegerschützer, Verbraucher, Banken, Religionsgemeinschaften sowie die Aufsichtsbehörden einbezogen werden. „Die Ergebnisse könnten Aufschluss darüber geben, ob der Anwendungsbereich oder die Schwellenwerte für Schwarmfinanzierungen angepasst werden sollten. Die Bundesregierung wird auf Grundlage des Gutachtens auch darüber entscheiden, ob der Markt transparenter gestaltet und stärker europäisiert werden sollte“, erläutert Hornuf.

 

Fragen beantwortet:

Prof. Dr. Lars Hornuf, M. A. (Essex)
Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
Professur für BWL, insbesondere Finanzdienstleistungen und Finanztechnologie
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-66820
E-Mail: hornufprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

 

 

 

 

Hände mit Geld
Schwarmfinanzierungen sind wichtig für Kleinunternehmen und soziale Projekte.