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„Inklusion ... von Anfang an“: Fachtagung mit Theoretikern und Praktikern zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Nr. 228 / 23. Juli 2010 RO

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag, der 2008 in Deutschland in Kraft getreten ist. Ziel des Übereinkommens ist, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern. Dabei sollen stärker als bisher die Menschenrechte gegen unfreiwillige Ausgrenzungen aus Gemeinschaften oder der Gesellschaft berücksichtigt. Wie das konkret gelingen kann, ist Thema der Fachtagung „Inklusion ... von Anfang an, die am 14. August 2010 unter Beteiligung der Universität Bremen im Kreishaus Wildeshausen statt findet.

Die Kernthese der UN-Konvention lautet soziale Inklusion – das bedeutet im vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben und dabei Autonomie und Unabhängigkeit zu wahren. Der Konvention liegt ein Verständnis von Behinderung zugrunde, das jede Form körperlicher, seelischer, geistiger oder Sinnesbeeinträchtigung als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht. Doch wie können beeinträchtigte Menschen von Anfang an in das gesellschaftliche Leben integriert werden? Was bedeutet das für jeden Einzelnen - für unser Wohnen, unsere Arbeit, unsere Bildung und unsere Freizeit? Um diese und and andere Fragen geht es in Vorträgen, Workshops und Diskussionen. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnahmegebühren inklusive Mittagessen betragen 10 Euro.

Weitere Informationen:

Landkreis Oldenburg
Behindertenbeauftragte
Telefon: 04431/85-473
Fax: 04431/85-200
E-Mail rita.rockelprotect me ?!oldenburg-kreisprotect me ?!.de