Erasmus-Dozentenmobilität

Wissenschaftler baut an Maschine

Im Rahmen des ERASMUS-Programms haben Lehrende die Möglichkeit, einen Lehrauftrag an einer ERASMUS-Partnerhochschule durchzuführen. Förderberechtigt sind Angehörige der Universität, die in die Lehre, eingebunden sind.  Die Finanzierung erfolgt durch die entsendende Hochschule.

 

Alle Personen, die an der Universität Bremen lehren. Das sind:

Professoren und Dozenten, auch Lehrbeauftragte, die ein vertragliches Verhältnis mit der Universität Bremen haben

wissenschafltiche Mitarbeiter

Förderberechtigt sind ausdrücklich auch Doktoranden, die in die Lehre einbezogen sind.

 

Darüberhinaus können auch Unternehmensvertreter aus dem europäischen Ausland zur Lehre an die Universität Bremen eingeladen werden. Diese dürfen dann nicht Mitglieder einer ausländischen Partnerhochschule sein.

Lehraufträge an Erasmus-Partneruniversitäten der Universität Bremen. Nach den Förderrichtlinien kann der Lehraufenthalt zwischen 2 und 60 Tagen liegen. Aufgrund der finanziellen Ausstattung des Programms werden in der Regel 1-2 Wochen finanziert.

Ein Erasmus-Lehrauftrag umfasst mindestens 8 Stunden in der ersten Woche, auch bei einem kürzeren Aufenthalt. Für einzelne Unterrichtstage ab der zweiten Woche wird die Mindeststundenzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Sollten Sie als Dozent an einer Fortbildungsmaßnahme im Ausland teilnehmen wollen, bewerben Sie sich bitte über die Personalmobilität.

In der Regel gilt bei Erasmus das Entsende-Prinzip, das bedeutet, dass die entsendende Hochschule die Finanzierung für die Mobilität ihrer Mitglieder übernimmt.

Bei der Dozentenmobiltät stellt die Einladung von Unternehmenspersonal eine Ausnahme dar. Wenn ein Fachbereich eine/n Unternehmensvertreter/in zur Lehre einladen möchte, können auch hier die Gelder unter der Programmlinie Dozentenmobilität beantragt werden. Die Gastdozentin/der Gastdozent dürfen nicht Mitglied einer Partnerhochschule sein.

Die Antragstellung und alle weiteren administrativen Schritte werden über die Online-Datenbank Mobility online abgewickelt.

Voraussetzungen:

  • Vorlage eines gültigen ERASMUS+ -Vertrags mit dem Studiengang der Partnerhochschule für den Zeitraum der Mobilität. Eine Übersicht der Verträge finden sie auf der Erasmus+ Seite unter Erasmus-Daten.
  • Absprache mit den Partnern
  • mindestens 8 Stunden Lehre in der ersten Woche, ab der 2. Woche wird für jeden weiteren Tag die Stundenzahl anteilig berechnet

Bitte geben Sie Ihren Antrag über unsere Online-Datenbank ein.

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Finanzielle Förderung

Die Erasmus-Dozentenmobilität wird nach Tagessätzen und Reisekostenpauschalen abgerechnet.

Zielland

Tagespauschale bis zum 14. TagTagespauschale vom 15.-60. Tag
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich180 EUR126 EUR
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern160 EUR112 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn,140 EUR98 EUR

Je nach Verfügbarkeit der Mittel wird die Förderdauer gekürzt.

Die Fahrtkostenpauschale wird über den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt:

Einfache Förderung

Fahrtkostenpauschale für Hin- und Rückahrt

Umweltfreundliches Reisen
10 - 99 km20 € 
100 - 499 km180 €210€
500 - 1.999 km275 €320€
2.000 - 2.999 km360 €410€
3.000 - 3.999 km530 €610€
4.000 - 7-999 km820 € 
8.000 km und mehr1.500 € 

Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten für teures Reisen

Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.