Härtefall
Härtefallantrag
Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. 5% der Studienplätze sind für Härtefälle reserviert.
Der Härtefallantrag muss in der Online-Bewerbung gestellt werden. Der entsprechende Antrag ist als Sonderantrag in der Onlinebewerbung verfügbar. Der Sonderantrag muss nur in der Online-Bewerbung abgeschickt werden. Eine postalische Einreichung ist nicht erforderlich.
Die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung KIS berät zu Härtefallregelungen und Nachteilsausgleich. Auf der Internetseite für Studierende mit Beeinträchtigung finden sich weitere hilfreiche Informationen zum Härtefallantrag und zum Nachteilsausgleich.
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