Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Für viele Studiengänge müssen bereits vor dem Studium bestimmte Kenntnisse oder Fähigkeiten nachgewiesen werden. Dazu gehören z.B. Vorpraktika, Musikaufnahmeprüfung oder Sprachkenntnisse. So soll Ihnen ein qualitativ anspruchsvolles Studium innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht werden - ohne die geforderten Kenntnisse würden Sie dem Lehrstoff nicht folgen können.

Welche Anforderungen Sie für bestimmte Studiengänge nachweisen müssen, wird Ihnen auf unseren Seiten zum Studienangebot bei dem jeweiligen Studiengang genannt. Im Einzelnen werden folgende Voraussetzungen gefordert:

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Fristen für den Nachweis

Die studiengangsspezifischen Voraussetzungen müssen im Falle einer Zulassung für Ihre Immatrikulation nachgewiesen werden. Die Frist für die Nachweise wird Ihnen im Zulassungsbescheid genannt. Erfüllen Sie die Kriterien nicht, werden Sie nicht immatrikuliert. Im einzelnen gelten folgende Fristen:

  • Vorpraktikum:
    Zur Immatrikulation ist der Nachweis über das abgeleistete Vorpraktikums oder ein Praktikumsvertrag, aus dem hervorgeht, wann das Vorpraktikum, gegebenenfalls während der Semesterferien, abgeleistet wird, vorzulegen. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass das Vorpraktikum bis zu einem bestimmten Termin abgeschlossen sein wird. Für die Bachelorstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik und Maschinenbau und Verfahrenstechnik wird dringend empfohlen, das Vorpraktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. In Ausnahmefällen kann der Nachweis des Vorpraktikums auch durch ein Beratungsgespräch mit dem oder der Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs 4 erbracht werden.
  • Musik-Eignungsprüfung:
    Zur Immatrikulation muss der Nachweis der bestandenen Musikaufnahmeprüfung (oder Befreiung) vorgelegt werden. Für Musikpädagogik (Lehramt) ist eine bestandene Aufnahmeprüfung Voraussetzung. Wenn Sie die Aufnahmeprüfung für das Lehramt Musik bestanden haben, werden Sie zum Studium aller Fächer, auch der zulassungsbeschränkten Fächer, in dem Lehramt zugelassen, für das Sie die Prüfung bestanden haben. Hierfür müssen Sie innerhalb der Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. In dem Antrag laden Sie bitte den Nachweis über Ihre bestandene Aufnahmeprüfung hoch. Demnach muss zur Bewerbung bereits das Ergebnis der Aufnahmeprüfung vorliegen.
  • Sprachkenntnisse:
    Die Sprachkenntnisse müssen bei Bachelorstudiengängen bis zum 15.09. (Wintersemester) bzw. 15.3. (Sommersemester) nachgewiesen werden.

Sprachnachweise

Einige Fächer fordern zur Immatrikulation den Nachweis von bestimmten Sprachkenntnissen. Die geforderten Kenntnisse orientieren sich an den Kompetenzbeschreibungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Einstufung von Sprachkompetenzen wird in sechs Niveaustufen vorgenommen, die mit A1, A2, B1, B2, C1 und C2 bezeichnet werden. A1 Niveau beschreibt Anfängerkenntnisse, auf dem C2 Niveau wird die Sprache ähnlich der Muttersprache genutzt (weitere Informationen zu den Sprachniveaus).

Die Sprachfertigkeiten werden zumeist durch Sprachzertifikate oder Tests nachgewiesen. Diese Zertifikate können an bestimmten Sprachschulen oder -instituten abgelegt werden. Die Universität Bremen akzeptiert nur gültige Sprachzertifikate/–tests.

Für die Bewerbung bzw. Einschreibung bietet die Universität Bremen verschiedene Möglichkeiten zum Nachweis Ihrer Sprachkompetenzen an.

Für Master-Studiengänge gelten z.T. andere Regeln, was die Sprachnachweise angeht. Wenn Sie sich für Sprachnachweise im Master interessieren, schauen Sie bitte auf unsere Master-Info-Seite.

Welche Bachelor-Studiengänge fordern Sprachnachweise?
  • Betriebswirtschaftslehre: Englisch B1
  • English-Speaking Cultures / Englisch: Englisch C1
  • Französisch / Frankoromanistik: Französisch B1
  • Geographie: Englisch B1
  • Geschichte: Englisch B1
  • Integrierte Europastudien: Englisch B1
  • Kulturwissenschaft: Englisch B1
  • Linguistik / Language Sciences: Englisch B2, weitere Sprache A1
  • Marine Geosciences: Englisch B2, Deutsch A1
  • Natural Sciences for Sustainability: Englisch B2
  • Public Health / Gesundheitswissenschaften: Englisch B1
  • Religionswissenschaft / Religionspädagogik: Englisch B1 oder Latinum
  • Spanisch / Hispanistik: Spanisch B1
  • Wirtschaftsingenieurwesen Produktionstechnik: Englisch A2
  • Wirtschaftswissenschaft: Englisch B1

Sprachnachweise über das Zeugnis der Hochschulreife

Im Zeugnis der Hochschulreife ausgewiesene Sprachkompetenzen

Anerkannt werden Sprachniveaus, die auf dem Zeugnis eines deutschen Abiturs oder einer deutschen Fachhochschulreife ausgewiesen sind. Sind im Abiturzeugnis für eine Fremdsprache zwei Sprachniveaus angegeben, wird das niedrigere Sprachniveau anerkannt. Im pdf-Dokument haben wir Beispiele für Sprachnachweise aufgelistet, die auf Zeugnissen vermerkt sein können.
 

Sprachnachweis über die Unterrichtsdauer

Als Sprachnachweis für die Niveaustufen A1, A2 und B1 akzeptiert die Universität Bremen schulische Leistungen. Dafür muss eine Unterrichtsdauer an einer Schule in Deutschland im folgenden Umfang ohne Mindestnoten nachgewiesen werden:

SprachniveauDauer des Unterrichts
A1mindestens 1 Jahr Sprachkurs in der Schule
A2mindestens 3 Jahre Schulunterricht
B1

beim Abitur oder Fachhochschulreife mit 12 Schuljahren (G8):
mindestens 6 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt bis mindestens Ende Klasse 11

beim Abitur oder Fachhochschulreife mit 13 Schuljahren (G9):
mindestens 7 Jahre Fremdsprachenunterricht fortgeführt bis mindestens Ende Klasse 12

 

Die Kompetenzstufe C1 ist in der Regel nur mit entsprechenden Zertifikaten zu belegen, ebenso B2, sofern das Abiturzeugnis diese Niveaustufe nicht ausweist.

Ausnahme: Sprachnachweis für den Bachelorstudiengang English-Speaking Cultures/Englisch

Der C1-Sprachnachweis für den Bachelorstudiengang English-Speaking Cultures/Englisch bildet eine Ausnahme und kann ersatzweise auch über schulische Leistungen nachgewiesen werden, wenn Englisch als fortgeführte Fremdsprache mit mindestens 11 Punkten im Grund- oder Leistungskurs abgeschlossen wurde. Dabei wird entweder die Note der Abiturprüfung oder der Durchschnitt der Noten aus der Qualifikationsphase zugrunde gelegt.

Achtung: Im Ausland erworbene und dem deutschen Abitur gleichgestellte Schulabschlusszeugnisse können nicht als Sprachnachweis über die Unterrichtsdauer bzw. Schulnote verwendet werden.

Sprachnachweise über Sprachzertifikate

Mit Hilfe anerkannter Sprachzertifikate können die für die Einschreibung bzw. Bewerbung notwendigen Sprachkompetenzen nachgewiesen werden.  Die Zertifikate sind für Englisch, Französisch und Spanisch unten angeben. Welches Sprachniveau durch ein Sprachzertifikat bescheinigt werden kann, und welche Sprachzertifikate vom Sprachenzentrum in Bremen angeboten werden, ist auf den Seiten des Sprachenzentrums veröffentlicht. Die Sprachzertifikate werden von den meisten Hochschulen anerkannt und kosten zwischen 150 und 300 Euro.

Englisch

Französisch

  • DELF Diplôme d'Etudes en langue française bzw. DALF Diplôme approfondi de langue française: www.ciep.fr/de/delf-dalf

Spanisch

Alle Sprachen

 

B1-Sprachnachweise im Sprachenzentrum oder bei kooperierenden Sprachinstituten

Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch führen das Sprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen, das Instituto Cervantes und das Institut Français Sprachtests durch. Dieser Test wird kostenpflichtig (40 Euro) und wird nur von Universität Bremen anerkannt. Informationen sind auf der Internetseite des Sprachenzentrums unter der jeweiligen Sprache zu finden.

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Zeugnis aus dem Ausland?

Können Sie über Ihr Zeugnis nachweisen, dass der Unterricht in einer bestimmten Sprache erfolgte (Medium of Instruction), erkennt die Universität Bremen das Zeugnis als C1-Nachweis für die jeweilige Sprache an.

Nachweis Deutschkenntnisse für Studieninteressierte aus dem Ausland

Ohne die gute Beherrschung der deutschen Sprache wird ein Studium in Deutschland und an der Universität Bremen nicht gelingen. Deshalb ist für die Einschreibung in den meisten grundständigen Studiengängen (Bachelor und Erste Juristische Prüfung) der Universität Bremen der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau erforderlich. Es gibt einige wenige Studiengänge, für die niedrigere Niveaus ausreichen.

Der Deutsch-C1-Nachweis entfällt bei einem deutschsprachigen Abitur bzw. Bildungsnachweis aus Deutschland.

Erläuterungen zum Nachweis der deutschen Sprache haben wir zusammengetragen.

Selfassessments / Selbsttests

Das sind Tests, die Einschätzungen darüber abgeben, wie gut bestimmte Studienfächern oder -felder zu Ihren persönlichen Merkmalen passen. Damit bieten diese Tests Unterstützung bei der Überprüfung der Fächerwahl.

Selbsttests der Universität Bremen zu einzelnen Studienfächern:

Vorpraktika

Ein Vorpraktikum steht im engen Zusammenhang mit dem Studium und wird in einer für das Berufsfeld des Studiengangs typischen Arbeitsstätte abgelegt. Eine Aufgabenbeschreibung findet sich in der jeweiligen Praktikumsordnung, die auf den unten genannten Internetseiten veröffentlicht ist. Wenn Sie Hilfe bei der Praktikumssuche benötigen, wenden Sie sich an ein Berufsinformationszentrum in Ihrer Nähe oder an die Agentur für Arbeit. Praktikumsplätze finden Sie auch über das Job- und Bewerberportal des Career Centers der Universität Bremen.

Für folgende Studiengänge ist ein Vorpraktikum bei der Immatrikulation nachzuweisen:

Als Nachweis für das Vorpraktikum dient eine Praktikumsbescheinigung, aus der Zeitraum und Dauer des Vorpraktikums hervorgehen. Ebenso kann bei der Immatrikulation ein vor Studienbeginn abgeschlossener Vorpraktikumsvertrag vorgelegt werden, der die Ableistung des Vorpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit vorsieht. In Ausnahmefällen kann der Nachweis des Vorpraktikums auch durch ein Beratungsgespräch mit dem oder der Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs 4 erbracht werden.

Eignungsprüfung

Eignungsprüfung Musikpädagogik

Für Musikpädagogik (Lehramt) ist eine bestandene Aufnahmeprüfung Voraussetzung. Wenn Sie die Aufnahmeprüfung für das Lehramt Musik bestanden haben, werden Sie zum Studium aller Fächer, auch der zulassungsbeschränkten Fächer, in dem Lehramt zugelassen, für das Sie die Prüfung bestanden haben. Hierfür müssen Sie innerhalb der Bewerbung einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. In dem Antrag laden Sie bitte den Nachweis über Ihre bestandene Aufnahmeprüfung hoch. Demnach muss zur Bewerbung bereits das Ergebnis der Aufnahmeprüfung vorliegen.

Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Prüfung selbst wird zumeist im Juni abgenommen. Die Anmeldung muss zumeist bis Mitte/Ende Mai erfolgen. Erläuterungen und der Anmeldebogen zur Eignungsprüfung sind auf der Internetseite zu finden.

Für Musikwissenschaft ist eine Eignungsprüfung nicht vorgeschrieben.

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Sporttauglichkeitsbescheinigung

Sport (Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Gymnasien/Oberschulen) (neu ab WiSe 2024/25):
Bitte legen Sie die ärztlich unterschriebene Bescheinigung bei der Immatrikulation vor. Es wird empfohlen, sich bereits vor Erhalt des Zulassungsbescheides darum zu kümmern.
Mit der Bescheinigung soll Ihnen ein grundsätzlich guter und für das Lehramtsstudium im Fach Sport geeigneter Gesundheitszustand attestiert werden. Auf der Grundlage dieser ärztlichen-medizinischen Überprüfung sollte es für Sie unbedenklich sein, Bewegungen und Sportarten im Rahmen des Studiums selbst zu erproben.

Bitte verwenden Sie die Vorlage für die Sporttauglichkeitsbescheinigung.

Abgeschlossene Ausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung in der Pflege

Für den Bachelorstudiengang "Berufliche Bildung - Pflegewissenschaft" ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau bzw. in der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, der Altenpflege, der Heilerziehungspflege, der Ergotherapie, der Physiotherapie, der Entbindungspflege oder der Logopädie erforderlich. Weitere akademische oder nicht-akademische Heilberufe können auf Antrag beim Studiengang anerkannt werden.

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Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen

Eine Behinderung und/oder chronische Erkrankung kann dazu führen, dass die studiengangsspezifischen Voraussetzungen nicht barrierefrei erbracht werden können. Sofern das der Fall ist, können Sie beim Sekretariat für Studierende schriftlich einen Nachteilsausgleich beantragen. Wird dieser bewilligt, können die studiengangsspezifischen Voraussetzungen alternativ in anderer Form nachgewiesen werden.

Weitere Informationen können Sie auf der Informationsseite zum Nachteilsausgleich finden.