Vollmacht
Vollmacht für die Immatrikulation
Nach der Zulassung müssen Sie i.d.R. innerhalb von 7 Tagen die Unterlagen einreichen. Dazu gehört auch die Studienplatzannahme. Sollten Sie aus triftigen Gründen die Studienplatzannahme nicht persönlich unterschreiben können, besteht die Möglichkeit, einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht auszustellen. Die bevollmächtigte Person darf die Studienplatzannahme unterschreiben. Wichtig ist, dass die Vollmacht und eine Kopie Ihres Personalausweises sowie eine Kopie des Ausweises des/der Bevollmächtigten ebenfalls eingereicht werden müssen.
Weitere Hinweise zu den Unterlagen finden Sie im Internet.
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