Nach dem Studium
Sie möchten in Deutschland bleiben
Nach erfolgreichem Studienabschluss können Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu 18 Monate erteilt, um eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Solange Sie auf der Suche sind, dürfen Sie jede Beschäftigung ausüben. Sobald Sie eine qualifizierte Arbeitsstelle haben, können Sie vor Ort Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Studieren in eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Fachkräfte beziehungsweise in eine Blaue Karte EU umwandeln lassen.
Weitere Informationen zu Ihren Optionen während des Studiums in Deutschland und nach Abschluss erhalten Sie in der Rubrik „Perspektiven nach dem Studium“ und der Videoerklärung des Career-Centers.
Das Team des Career Centers ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Universität Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen ‑ Bremerhaven. Studierende, die sich während des Studiums auf einen Berufseinstieg vorbereiten wollen, Absolvierende sowie wissenschaftlich Mitarbeitende, auf ihrem Weg in eine Berufskarriere, finden im Career Center Unterstützung.
Treten Sie dem Alumni Verein bei
Wir möchten mit Ihnen in Kontakt bleiben und laden Sie ein, Mitglied des Alumni Vereins zu werden. Um Mitglied unseres universitätsweiten Alumni-Netzwerks zu werden, melden Sie sich bitte hier an. Als junger Alumni (bis zu 3 Jahre nach der Exmatrikulation) reduziert sich der Jahresbeitrag auf 6 €.
Sie möchten Deutschland wieder verlassen
Abmeldung bei der Stadt
Wenn Sie dauerhaft in ein anderes Land ziehen, ist es notwendig, sich bei, entsprechenden BürgerServiceCenter abzumelden. Dazu müssen Sie dieses Formular ausfüllen und zusammen mit Ihrem Ausweis eine Woche vor Ihrem Wegzug zum Stadtamt bringen.
Krankenversicherung kündigen
Sie können Ihre private Krankenversicherung in der Regel bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (je nach Vertragsbeginn). Sie sollten im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass Sie in ein anderes Land ziehen. Bei allen gesetzlichen Krankenkassen müssen Sie (in der Regel) ein Kündigungsschreiben - wenn es sich nicht um einen befristeten Vertrag handelt - zwei Monate vorher abschicken. Muster finden Sie auf dieser Website.
Rundfunkbeitrag kündigen
Um sich abzumelden, müssen Sie in dem Formular erklären, dass Sie wegziehen ("dass ich dauerhaft ins Ausland ziehe").
Zusätzliche Kündigungen
Sie sollten daran denken sich aus Internetanbieter, Sportverein, Telefonverträgen und Bankkonto etc. abzumelden. Wenn Sie aus Bremen oder/und aus Deutschland wegziehen, gelten meist besondere Kündigungstermine.
Alumni Verein beitreten
Wir möchten gerne mit Ihnen in Kontakt bleiben und laden Sie ein, Mitglied im Alumni-Verein zu werden. Um Mitglied in unserem universitätsweiten Alumni-Netzwerk zu werden, melden Sie sich bitte hier an. Wenn Sie außerhalb von Deutschland leben, ist die Mitgliedschaft für ALUMNI der Universität Bremen e.V. kostenlos.