Internationalisierungsfonds der Universität Bremen
Die Ausschreibung für das Sommersemester ist bis zum 15.02.2025 geöffnet
Ausschreibung Internationalisierungsfonds
Internationalität gehört zu den Leitzielen der Universität Bremen seit ihrer Gründung im Jahr 1971. Heute ist sie eine weltweit sichtbare und vernetzte Universität, die bestrebt ist, ihren Studierenden eine globale Perspektive in vielfältig international orientierten Studienprogrammen zu vermitteln und Forschern und Forscherinnen aus aller Welt ideale Rahmenbedingungen für exzellente Forschung und Lehre zu bieten.
Förderzweck
Um den Wissenschaftler:innen der Universität das Vertiefen umfangreicherer Vorhaben im Sinne der Internationalisierung zu ermöglichen, stellt das Rektorat jährlich zusätzliche Mittel über einen Internationalisierungsfond zur Verfügung.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die dazu geeignet sind, Impulse für längerfristige Vorhaben der Internationalisierung in Lehre, Forschung und Transfer zu setzen. Die Maßnahmen müssen nachhaltige und über die einmalige Aktivität hinausgehende Effekte erwarten lassen, die im Antrag ausführlich darzulegen sind.
Die Einreichung interdisziplinärer, fachbereichsübergreifender Projektideen wird besonders begrüßt. Eine Einbindung der strategischen Partnerschaften und Netzwerke (YUFE und YERUN) der Universität Bremen und ein Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen wird besonders berücksichtigt.
Die Fördersätze in den einzelnen Förderlinien orientieren sich an den DAAD/DFG Sätzen und werden in einem gesonderten Leitfaden (Fördersätze, förderfähige Ausgaben, Details zu den Förderlinien) dargestellt.
Für eine Beratung und weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne an das International Office.
Mögliche Förderformate sind:
- Anschub für internationale Kooperationsvorhaben (Vorbereitungsreisen, Koordinierungstreffen, Kick-off-Workshops),
- Einladungen von Gastwissenschaftler:innen zu Kurzzeit-Aufenthalten zur Beteiligung an der Lehre
- Projekte zur Internationalisierung der Lehre inklusive virtuelle Vorhaben (internationale Kurzzeitprogramme, studentische Exkursionen, SHK-Unterstützung für internationale Lehrprojekte, integrierte Lehrveranstaltungen mit internationalen Partnern, Aufgaben im Rahmen von internationalen Promotionsvorhaben etc.)
Förderfähige Ausgaben sind u.a. Reise- und Aufenthaltskosten, Sachmittel, Organisationskosten, Personalmittel (stud. Hilfskräfte). Bewirtungskosten sind nicht förderfähig.
Maßnahmen, für die Mittel aus anderen Förderungen zur Verfügung stehen (externe Drittmittelgeber u.a. DAAD, EU- ERASMUS, Zentrale Forschungsförderung, YERUN Research Mobility Award, Cardiff Fonds etc.) können nicht gefördert werden.
Kontakt
Dr. Marejke Baethge-Assenkamp
SFG, Raum 0380
Tel.: +49 421 218-60361
E-Mail: marejke.baethgeprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de
Britta Rodewald
SFG, Raum 0315
Tel.: +49 421 218-60369
E-Mail: britta.rodewaldprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de
Antragsfristen: SoSe 15.02. / WiSe 15.08.
Antragsstellung
Antragsberechtigt sind alle Angestellten der Universität mit Aufgaben in Lehre und Forschung.
Die Anträge müssen darlegen
- welche Effekte die Förderung auf die Internationalisierung der Universität haben wird,
- welche Art der Eigenbeteiligung durch die antragstellende Einrichtung vorgesehen ist,
- welche Folgeaktivitäten (weitere Drittmittelanträge etc.) geplant sind,
- wie ggf. eine mittelfristige Verstetigung vorstellbar ist.
Die Mittel sind jeweils bis zum Ende des Semesters zu verwenden.
Nach Abschluss der Förderung, spätestens drei Monate nach Ende des Semesters, ist ein formloser Bericht einzureichen. Darüber hinaus findet eine gemeinsame Evaluation der geförderten Maßnahmen im Rahmen von Feedback-Gesprächen statt.