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Makakenversuche: Universität Bremen gewinnt Rechtsstreit

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde der Freien Hansestadt Bremen gegen das Nicht-Zulassen einer Revision gegen das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 11. Dezember 2012 zurückgewiesen. Damit sind die rechtlichen Auseinandersetzungen um die 2008 gestellte Genehmigung von Tierversuchen durch Andreas Kreiter endgültig zugunsten der Universität Bremen entschieden. Das OVG hatte in seiner Urteilsbegründung 2012 die hervorragende wissenschaftliche Qualität der Forschungen von Professor Kreiter bestätigt und zugleich festgestellt, dass die Belastungen für die Makaken allenfalls mäßig sein. Das Gericht betonte, dass die Versuche ethisch vertretbar sind. Uni-Rektor Bernd Scholz-Reiter zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass der jahrelange Rechtsstreit zwischen Gesundheitsbehörde und Universität jetzt beendet ist und hoffe, dass der Kollege Andreas Kreiter seine international hoch anerkannte Forschungsarbeit in Ruhe fortsetzen kann.“

Lesen Sie hier Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03. Februar 2014 und die Pressemeldung zum Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2012.

Weitere Informationen:
Universität Bremen
Prof.Dr. Reinhard X. Fischer (Beauftragter des Rektorats für Makakenversuche)
Tel.: +49 421 218 65160
E-Mail: rfischerprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Kleiner Affe in einem Gehege knabbert an Blättern.
Uni-Makaken in ihrem Gehege.